Wie hoch ist die Geldstrafe bei 1,4 Promille?
Laut deutscher Gesetzgebung beträgt die Geldstrafe für Fahren mit 1,4 Promille Alkohol im Blut 2500 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann die Geldstrafe bis auf 21.500 Euro ansteigen.
1,4 Promille Alkohol am Steuer: Hohe Strafen drohen – mehr als nur ein Bußgeld
1,4 Promille Alkohol im Blut beim Autofahren – das bedeutet nicht nur den Verlust des Führerscheins, sondern vor allem erhebliche finanzielle Konsequenzen. Die pauschale Aussage „2500 Euro Strafe“ greift zu kurz und vermittelt ein unvollständiges Bild der möglichen Sanktionen. Die Höhe der Strafe bei dieser Alkoholisierung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die über ein einfaches Bußgeld weit hinausgehen.
Kein pauschaler Satz: Die individuelle Bewertung zählt
Während die häufig zitierte Summe von 2500 Euro einen Anhaltspunkt bietet, handelt es sich dabei lediglich um einen Richtwert. Die tatsächliche Höhe der Strafe wird von der zuständigen Behörde im Einzelfall festgelegt und berücksichtigt verschiedene Kriterien:
-
Vorherige Verstöße: Ein Wiederholungsdelikt führt zu drastisch höheren Strafen. Bei bereits bestehenden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) – auch bekannt als Flensburger Punkte – kann die Geldbuße erheblich ansteigen. Bei 1,4 Promille und Vorstrafen im Bereich des Verkehrsrechts ist eine Geldstrafe deutlich über 2500 Euro, bis hin zu den genannten 21.500 Euro, realistisch.
-
Fahrtüchtigkeit: Obwohl 1,4 Promille eine klare Überschreitung der gesetzlichen Grenze darstellt, spielt die konkrete Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eine Rolle. Zeigte der Betroffene deutliche Ausfallerscheinungen, wie z.B. unsicheres Fahrverhalten, führt dies zu höheren Strafen.
-
Umstände des Verkehrsdelikts: Ein Unfall mit Personenschaden oder Sachschaden, verursacht unter Alkoholeinfluss von 1,4 Promille, hat neben der Geldstrafe erhebliche zivilrechtliche Folgen und kann zu deutlich höheren Strafen führen. Die Schadenshöhe spielt dabei eine entscheidende Rolle.
-
Soziales Umfeld und wirtschaftliche Situation: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen wird bei der Festsetzung der Geldstrafe berücksichtigt. Die Höhe der Strafe soll zwar abschreckend wirken, aber auch verhältnismäßig sein. Im Extremfall kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Weitere Konsequenzen jenseits der Geldstrafe:
Neben der Geldstrafe drohen weitere schwerwiegende Konsequenzen:
-
Führerscheinentzug: Ein längerer Führerscheinentzug ist unausweichlich. Die Dauer richtet sich nach der individuellen Situation und kann von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren betragen. Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist in den meisten Fällen Pflicht zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
-
Punkte im Fahreignungsregister: Es werden mehrere Punkte im Flensburger Punktekonto eingetragen.
-
Zwangsmaßnahmen: In besonders schweren Fällen können weitere Maßnahmen wie beispielsweise eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) oder Alkohol- und Drogenberatung angeordnet werden.
Fazit:
1,4 Promille Alkohol am Steuer ist ein schwerwiegender Verstoß mit weitreichenden Konsequenzen. Die Höhe der Geldstrafe ist nicht pauschal festzulegen und kann deutlich über 2500 Euro liegen. Die gesamten Strafen und Sanktionen belaufen sich auf einen deutlich höheren Betrag und sollten als abschreckendes Beispiel verstanden werden. Alkohol und Autofahren gehören nicht zusammen.
#1#4 Promille#Alkohol#GeldstrafeKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.