Ist mein Führerschein bei 2 Promille Alkohol weg?

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Bei einem Blutalkoholgehalt von 2,0 Promille oder mehr müssen Sie mit einem Führerscheinentzug von mindestens 18 Monaten rechnen. Die endgültige Dauer legt das Gericht fest und kann je nach Umständen auch länger ausfallen. Ein Entzug von mindestens sechs Monaten ist in jedem Fall garantiert.

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2 Promille Alkohol: Führerschein weg – und was dann?

Zwei Promille Alkohol im Blut – das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit schwerwiegenden Konsequenzen. Neben einer saftigen Geldstrafe und möglicherweise sogar einer Freiheitsstrafe müssen Sie sich von Ihrem Führerschein verabschieden. Aber wie lange genau bleibt die Fahrerlaubnis eingezogen? Und was kommt danach auf Sie zu?

Ein Blutalkoholgehalt von 2,0 Promille und darüber gilt als absolute Fahruntüchtigkeit. Das bedeutet: Sie haben sich nicht nur im Straßenverkehr absolut verantwortungslos verhalten, sondern auch eine erhebliche Gefahr für sich selbst und andere dargestellt. Die Mindestdauer des Führerscheinentzugs beträgt in diesem Fall 18 Monate. Das ist aber nur der untere Richtwert.

Die tatsächliche Dauer des Entzugs legt das Gericht individuell fest. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Vorstrafen im Straßenverkehr: Hatten Sie bereits früher Probleme mit Alkohol am Steuer oder anderen Verkehrsverstößen? Dann wird die Sperrfrist in der Regel deutlich länger ausfallen.
  • Umstände der Tat: Waren Sie in einen Unfall verwickelt? Gab es Sach- oder Personenschäden? Je schwerwiegender die Folgen Ihres Fehlverhaltens, desto länger müssen Sie auf Ihren Führerschein verzichten.
  • Persönliches Verhalten: Zeigen Sie Reue und Einsicht in Ihr Fehlverhalten? Sind Sie bereit, an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch “Idiotentest” genannt, teilzunehmen? Eine kooperative Haltung kann sich positiv auf die Entscheidung des Gerichts auswirken.

Unabhängig von den individuellen Umständen gibt es eine Mindestsperrfrist von sechs Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Das bedeutet: Selbst wenn das Gericht den Führerschein “nur” für 18 Monate entzieht, können Sie frühestens nach Ablauf dieser sechs Monate einen Antrag auf Neuerteilung stellen. In der Regel wird das Gericht aber eine Sperrfrist verhängen, die länger als 18 Monate ist.

Die MPU ist bei 2 Promille in der Regel unumgänglich. Um diese erfolgreich zu bestehen, müssen Sie Ihre Alkoholproblematik glaubhaft aufgearbeitet haben. Das bedeutet oft den Besuch einer Beratungsstelle und die nachgewiesene Abstinenz über einen längeren Zeitraum. Die Kosten für die MPU und die Vorbereitung darauf tragen Sie selbst.

Fazit: Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Bagatelldelikt. Bei 2 Promille müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen, darunter ein langfristiger Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie sich und andere dieser Gefahr aussetzen wollen. Es gibt immer Alternativen: Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder die Hilfe eines nüchternen Freundes. Ihre Gesundheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollten immer an erster Stelle stehen.