Was darf man ab 16 kaufen?

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Ab 16 Jahren ist der Genuss von Bier, Wein und Sekt erlaubt – jedoch nur in Maßen und ohne sichtbare Trunkenheit. Der Kauf und Konsum alkoholischer Getränke mit höherem Prozentsatz bleibt hingegen verboten. Eigenverantwortung und gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten.

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Mit 16 Jahren eröffnen sich einige neue Möglichkeiten, auch beim Einkaufen. Doch was ist wirklich erlaubt? Hier ein Überblick über die wichtigsten Dinge, die Jugendliche ab 16 Jahren in Deutschland legal erwerben können:

Alkohol:

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass mit 16 Jahren uneingeschränkter Alkoholkonsum erlaubt ist. Falsch! Erlaubt ist lediglich der Konsum und Kauf von Bier, Wein und Sekt, auch gemischt mit nicht-alkoholischen Getränken. Spirituosen (z.B. Wodka, Whisky, Rum) und Alkopops bleiben weiterhin tabu. Wichtig: Auch bei Bier, Wein und Sekt gilt: kein übermäßiger Konsum und keine sichtbare Trunkenheit. Verstöße können sowohl für den Jugendlichen als auch für den Verkäufer Konsequenzen haben.

Tabakwaren:

Der Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten an unter 18-Jährige ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für Shisha-Tabak und Zubehör. Auch der Konsum in der Öffentlichkeit ist für Minderjährige untersagt.

Filme und Spiele:

Filme und Spiele mit einer USK-Freigabe ab 16 Jahren dürfen von Jugendlichen ab diesem Alter gekauft und genutzt werden. Eltern können jedoch auch für ältere Jugendliche den Kauf und Konsum von Filmen und Spielen mit einer höheren Altersfreigabe untersagen.

Weitere Produkte und Dienstleistungen:

  • Lotterie: Lose für staatliche Lotterien dürfen ab 16 Jahren gekauft werden.
  • Feuerwerk: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen, Wunderkerzen) sind ab 12 Jahren erlaubt. Feuerwerk der Kategorien F2 (z.B. Raketen, Böller) bleibt bis zum 18. Geburtstag verboten.
  • Mietwagen: Das Mieten eines Autos ist erst ab 18 Jahren, in einigen Fällen sogar erst ab 21 Jahren möglich.
  • Piercings und Tattoos: Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten sind Piercings und Tattoos auch schon vor dem 18. Geburtstag möglich. Ohne Einwilligung ist dies erst ab 18 Jahren erlaubt.

Fazit:

Mit 16 Jahren erweitert sich der Handlungsspielraum, aber es gibt weiterhin klare gesetzliche Grenzen, insbesondere beim Kauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren. Eigenverantwortung und die Beachtung der Jugendschutzbestimmungen sind essenziell. Im Zweifelsfall lohnt es sich, nachzufragen oder sich online auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu informieren.