Wie viel Bargeld darf man mitführen Flughafen?

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Beim Verlassen Deutschlands mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld besteht Anmeldepflicht beim Zoll. Diese Regelung dient der Geldwäschebekämpfung und betrifft alle Zahlungsmittel wie Scheine und Münzen. Vergessen Sie die Anmeldung nicht, um mögliche Strafen zu vermeiden.

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Bargeld am Flughafen: Was Sie wissen müssen

Der Urlaub steht vor der Tür, das Ticket ist gebucht, und das Reisegeld liegt bereit. Doch Vorsicht: Wer mit größeren Bargeldbeträgen reist, muss bestimmte Regeln beachten, um Probleme am Flughafen zu vermeiden. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um Bargeldmitnahme am Flughafen, speziell beim Verlassen Deutschlands.

Die 10.000-Euro-Grenze:

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die Meldepflicht für Bargeld ab einem Betrag von 10.000 Euro oder dem Gegenwert in einer anderen Währung. Das bedeutet: Wenn Sie Deutschland mit 10.000 Euro oder mehr in bar verlassen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden. Dies gilt auch für Reisen in Länder außerhalb der EU.

Was zählt als Bargeld?

Nicht nur Euro-Scheine und -Münzen fallen unter die Meldepflicht. Auch Folgendes zählt als Bargeld und muss bei Überschreiten der 10.000-Euro-Grenze angemeldet werden:

  • Fremdwährungen (umgerechnet zum aktuellen Kurs)
  • auf den Inhaber lautende Schecks
  • Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere in physischer Form
  • Goldmünzen oder -barren (wenn sie als Zahlungsmittel verwendet werden können)

Wo und wie melde ich Bargeld an?

Die Anmeldung erfolgt beim deutschen Zoll. Am Flughafen finden Sie Zollschalter in der Regel im Abflugbereich. Nutzen Sie am besten das Formular “Anmeldung von Barmitteln”, das Sie online herunterladen oder direkt beim Zoll erhalten können. Füllen Sie dieses Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Zollbeamten können Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangen.

Warum die Meldepflicht?

Die Anmeldepflicht dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Durch die Kontrolle von Bargeldströmen können verdächtige Transaktionen aufgedeckt werden.

Was passiert bei Nichtanmeldung?

Die Nichtanmeldung von Bargeld über 10.000 Euro kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Mögliche Strafen reichen von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen. Im schlimmsten Fall kann das Bargeld sogar beschlagnahmt werden.

Gut zu wissen:

  • Die Meldepflicht gilt auch für Transitpassagiere, die Deutschland nur als Zwischenstopp nutzen.
  • Bei Reisen innerhalb Deutschlands gibt es keine Meldepflicht für Bargeld.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die spezifischen Zollbestimmungen Ihres Ziellandes, da diese von den EU-Regelungen abweichen können.

Fazit: Planen Sie Ihre Reise sorgfältig und informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen zur Bargeldmitnahme. Die Anmeldung beim Zoll ist ein unkomplizierter Vorgang, der Ihnen viel Ärger ersparen kann. Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an die Zollbehörde, um alle Fragen zu klären.