Wie viel Erstattung bei 2h Verspätung?

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Eine Verspätung von mindestens einer Stunde berechtigt zu 25% Erstattung des Fahrpreises. Bei zwei Stunden Verspätung erhöht sich die Entschädigung auf 50%. Die Höhe der Rückerstattung bezieht sich auf den Gesamtfahrpreis Ihrer Reise.
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Rückerstattungsbetrag bei einer zweistündigen Verspätung

Gemäß den festgelegten Richtlinien für Reiseverspätungen haben Fahrgäste Anspruch auf bestimmte Rückerstattungen, abhängig von der Dauer der Verspätung.

Im Falle einer Verspätung von mindestens einer Stunde haben Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung von 25 % des Fahrpreises. Bei einer zweistündigen Verspätung erhöht sich die Entschädigung jedoch auf 50 %.

Berechnung der Rückerstattung

Die Rückerstattung wird auf der Grundlage des Gesamtfahrpreises der Reise berechnet, einschließlich aller Steuern und Gebühren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückerstattung nur für den verspäteten Teil der Reise gilt.

Beispiel:

  • Ein Ticket für einen Zug von Stadt A nach Stadt B kostet 100 €.
  • Der Zug verspätet sich um zwei Stunden.

In diesem Fall würde der Fahrgast eine Rückerstattung von 50 € erhalten, die Hälfte des Fahrpreises.

Anspruchsberechtigung

Um für eine Rückerstattung aufgrund einer Verspätung in Frage zu kommen, müssen Fahrgäste Folgendes nachweisen können:

  • Sie waren im Besitz eines gültigen Tickets für die verspätete Reise.
  • Die Verspätung war auf Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers lagen (z. B. Wetterbedingungen, technische Probleme).
  • Sie haben die Rückerstattung innerhalb der festgelegten Frist beantragt (in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der verspäteten Reise).

Fazit

Bei einer zweistündigen Verspätung haben Fahrgäste Anspruch auf eine Rückerstattung von 50 % des Fahrpreises. Die Rückerstattung wird auf der Grundlage des Gesamtfahrpreises der Reise berechnet und Fahrgäste müssen ihre Anspruchsberechtigung nachweisen können, um die Rückerstattung zu erhalten. Es wird empfohlen, sich für weitere Informationen und Einzelheiten an den jeweiligen Beförderer zu wenden.