Wie lange darf ein Zug Verspätung haben?

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Verspätet sich Ihr Zug um über 20 Minuten oder fällt er ganz aus, entfällt die Zugbindung. Nutzen Sie dann flexibel alternative Verbindungen, um Ihr Reiseziel zu erreichen. Ihre Fahrgastrechte bleiben dabei gewahrt. Eine frühzeitige Information ist dennoch ratsam.

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Wie lange kann sich ein Zug verspäten?

In Deutschland sind Eisenbahnunternehmen gemäß der Fahrgastrechteverordnung (EU) Nr. 1371/2007 verpflichtet, Fahrgäste über Verspätungen zu informieren und ihnen bei Bedarf eine alternative Verbindung anzubieten.

Zulässige Verspätungszeiten

Die Verordnung legt folgende zulässige Verspätungszeiten fest:

  • 15 Minuten: Bei Verspätungen von weniger als 15 Minuten bestehen keine Ansprüche für Fahrgäste.
  • 15-20 Minuten: Bei Verspätungen zwischen 15 und 20 Minuten müssen die Eisenbahnunternehmen Fahrgästen eine erste Information über die Verspätung und die voraussichtliche Ankunftszeit geben.
  • Über 20 Minuten: Bei Verspätungen von über 20 Minuten (oder länger) entfällt die Zugbindung. Fahrgäste können dann alternative Verbindungen nutzen, um ihr Ziel zu erreichen.

Entfallene Züge

Fällt ein Zug ganz aus, entfällt ebenfalls die Zugbindung. Fahrgäste können in diesem Fall alternative Verbindungen nutzen oder sich ihr Fahrgeld erstatten lassen.

Frühzeitige Information

Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, Fahrgäste so früh wie möglich über Verspätungen zu informieren. Fahrgäste sollten sich daher vor Reiseantritt über die aktuelle Verkehrslage informieren und gegebenenfalls Alternativverbindungen in Betracht ziehen.

Fahrgastrechte

Auch bei Verspätungen bleiben die Fahrgastrechte gewahrt. Fahrgäste haben Anspruch auf:

  • Rückerstattung des Fahrpreises oder Weiterfahrt mit einem anderen Zug
  • Entschädigung für Verspätungen von über 60 Minuten (bis zu 100 % des Fahrpreises)
  • Hilfeleistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft) bei längeren Verspätungen

Fahrgäste können ihre Fahrgastrechte bei der zuständigen Eisenbahngesellschaft geltend machen.