Wie viel Erstattung bei Verspätung DB?

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Bei DB-Verspätungen gibt es Erstattungsansprüche. Ab 60 Minuten Verspätung werden 25%, ab 120 Minuten 50% des Fahrpreises erstattet. Abonnementinhaber*innen erhalten pauschale Entschädigungen.
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Verspätung bei der Deutschen Bahn: Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Die Deutsche Bahn (DB) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verkehrsnetzes, doch Verspätungen gehören leider zum Alltag. Viele Reisende fragen sich daher: Welche Erstattungsansprüche habe ich bei einer Verspätung? Die Antwort ist komplexer als ein einfacher Prozentsatz, denn die Höhe der Erstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Verspätungen im Fernverkehr (ICE, IC, EC):

Hier gelten die folgenden Richtlinien für die Erstattung des Fahrpreises bei Verspätungen:

  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof: Haben Sie mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von 25% des Fahrpreises.
  • Ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof: Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten am Zielbahnhof erhöht sich die Erstattung auf 50% des Fahrpreises.

Wichtig: Die Verspätung muss am Zielbahnhof erreicht sein. Eine Verspätung während der Fahrt, die sich am Zielbahnhof wieder ausgleicht, berechtigt nicht zur Erstattung. Die Grundlage für die Berechnung ist der tatsächlich gezahlte Fahrpreis. Zusatzleistungen wie Reservierungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Erstattung bei Abonnementen:

Inhaber von BahnCards oder anderen Abonnements haben in der Regel keinen Anspruch auf eine prozentuale Erstattung des Fahrpreises im Sinne der oben genannten Regelungen. Stattdessen erhalten sie in vielen Fällen eine pauschale Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist abhängig vom jeweiligen Abonnement und den konkreten Vertragsbedingungen. Nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Abonnements oder auf der Webseite der DB.

Was tun bei Verspätung?

  • Verspätungsbescheinigung: Fordern Sie unbedingt eine Verspätungsbescheinigung am Bahnsteig oder im DB-Kundenzentrum. Diese ist die Grundlage für Ihre Erstattungsanträge.
  • Formular und Antrag: Die DB bietet online Formulare für Erstattungsanträge an. Diese sind in der Regel einfach auszufüllen. Bewahren Sie Ihre Fahrkarte gut auf, diese wird benötigt.
  • Fristen beachten: Es gibt Fristen für die Einreichung des Erstattungsantrages. Informieren Sie sich auf der DB-Website über die geltenden Fristen.
  • Alternativen: Bei extremen Verspätungen können Sie unter Umständen auf alternative Verkehrsmittel ausweichen und die Kosten dafür geltend machen. Hierfür müssen jedoch besondere Umstände vorliegen und die Notwendigkeit des Ausweichens nachgewiesen werden.

Zusätzliche Hinweise:

Die oben genannten Regelungen gelten in der Regel für den Fernverkehr. Im Nahverkehr (S-Bahn, Regionalbahn etc.) können andere Regelungen gelten, die oft von den jeweiligen Verkehrsverbünden festgelegt werden.

Im Zweifel sollten Sie sich direkt an die Deutsche Bahn wenden, um Ihre individuellen Ansprüche zu klären. Die Kundenservice-Hotline und die DB-Website bieten weiterführende Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Komplexität der Erstattungsregelungen macht eine sorgfältige Prüfung der eigenen Situation und der AGBs unerlässlich.