Wie viel Essensgeld pro Tag?

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Mitarbeiter profitieren von steuerfreiem Essensgeld, das sich aus einem Sachbezugswert von 4,40 € und einem Arbeitgeberzuschuss von 3,10 € pro Mahlzeit zusammensetzt. Diese Kombination ermöglicht es, die Kosten für die Verpflegung zu senken, ohne dass Steuern auf den Betrag anfallen. Es ist wichtig, diese Aufteilung zu beachten, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

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Essensgeld im Job: Wie viel steht mir eigentlich zu?

Das Thema Essensgeld im Job ist für viele Arbeitnehmer relevant, da es eine Möglichkeit bietet, die täglichen Verpflegungskosten zu senken. Doch wie viel Essensgeld steht einem eigentlich zu und welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Der steuerfreie Vorteil: Sachbezugswert und Arbeitgeberzuschuss

Der Gesetzgeber ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern steuerfreies Essensgeld zukommen zu lassen. Dies setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Sachbezugswert: Der aktuelle Sachbezugswert für Mahlzeiten beträgt 4,40 € pro Mahlzeit. Dieser Betrag wird vom Staat festgelegt und regelmäßig angepasst.
  • Arbeitgeberzuschuss: Zusätzlich zum Sachbezugswert kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 3,10 € pro Mahlzeit leisten.

Die maximale Summe: 7,50 € pro Mahlzeit

Addiert man den Sachbezugswert und den maximalen Arbeitgeberzuschuss, ergibt sich eine maximale Summe von 7,50 € pro Mahlzeit. Dieser Betrag kann steuerfrei an den Mitarbeiter weitergegeben werden.

Wichtig: Die Aufteilung beachten

Es ist wichtig, die Aufteilung zwischen Sachbezugswert und Arbeitgeberzuschuss zu beachten. Nur wenn diese Struktur eingehalten wird, kann die Steuerfreiheit gewährleistet werden. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise 7,50 € zahlt, ohne die Aufteilung in Sachbezugswert und Zuschuss zu berücksichtigen, kann dies steuerliche Konsequenzen haben.

Voraussetzungen für die Gewährung von Essensgeld

Damit Mitarbeiter von Essensgeld profitieren können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Tatsächliche Mahlzeit: Das Essensgeld ist an die tatsächliche Einnahme einer Mahlzeit gebunden. Es darf also nicht einfach als pauschale Auszahlung ohne Bezug zu einer konkreten Mahlzeit erfolgen.
  • Eigene Kantine oder Essensmarken: Oftmals wird das Essensgeld in Form von Essensmarken oder Gutscheinen für eine Kantine oder bestimmte Restaurants gewährt. Der Mitarbeiter kann diese dann zur Bezahlung seiner Mahlzeit nutzen.
  • Arbeitgeber entscheidet: Ob ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Essensgeld gewährt, ist ihm freigestellt. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu.

Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Essensgeld anbietet?

Wenn der Arbeitgeber kein Essensgeld anbietet, gibt es für Arbeitnehmer grundsätzlich keine Möglichkeit, dies einzufordern. Allerdings können Mitarbeiter im Rahmen von Gehaltsverhandlungen ansprechen, ob die Einführung von Essensgeld eine Option wäre.

Fazit

Essensgeld ist eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Kosten für ihre tägliche Verpflegung zu senken. Durch die steuerfreie Gewährung von bis zu 7,50 € pro Mahlzeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Wichtig ist jedoch, die Rahmenbedingungen und die Aufteilung zwischen Sachbezugswert und Arbeitgeberzuschuss zu beachten, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Wer kein Essensgeld vom Arbeitgeber erhält, kann dies im Rahmen von Gehaltsverhandlungen ansprechen.