Wie viel Geld kriegt man zurück, wenn man einen Flug storniert?

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Stornierungen von EU-Flügen unter 14 Tagen Frist können zu einer Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro führen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese Regelung gilt unabhängig von der Reisemotivation, auch Geschäftsreisen sind umfasst. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke.
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Flug storniert? So viel Geld bekommen Sie zurück!

Ein Flug wird storniert – das ist ärgerlich und oft auch teuer. Doch wie hoch sind die tatsächlichen Kosten und welche Entschädigung steht Ihnen zu? Die Antwort ist leider nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Stornierung und der Flugstrecke.

Die Rolle der Airline: Zunächst einmal ist entscheidend, wer den Flug storniert hat. Stornierungen durch die Airline unterliegen anderen Regeln als Stornierungen durch den Passagier.

Stornierung durch die Airline (außerordentliche Umstände): Werden Flüge von der Fluggesellschaft aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich der Airline liegen (z.B. extreme Wetterbedingungen, Streik von Flugsicherungspersonal, Sicherheitsrisiken), abgesagt, sieht die Situation anders aus als bei einer Stornierung durch den Passagier. Hier kommt die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ins Spiel. Diese Verordnung schützt Fluggäste bei Annullierungen und Verspätungen. Bei einer Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe dieser Zahlung hängt von der Flugstrecke ab:

  • Flüge bis 1500 km: 250 €
  • Flüge zwischen 1500 und 3500 km: 400 €
  • Flüge über 3500 km: 600 €

Wichtig: Diese Entschädigung gilt nur, wenn die Airline den Flug storniert hat und dies nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Die Beweislast für außergewöhnliche Umstände liegt bei der Airline. Die Entschädigungssumme kann sich reduzieren, wenn Ihnen von der Airline ein Alternativflug angeboten wurde, der eine vergleichbare Ankunftszeit ermöglicht.

Stornierung durch den Passagier: Stornierungen durch den Passagier, egal aus welchem Grund, führen in der Regel nicht zu einer Erstattung des vollen Flugpreises. Vielmehr hängt die Höhe der Erstattung vom jeweiligen Tarif und den Vertragsbedingungen des Anbieters ab. Günstige “Non-Refundable”-Tickets bieten meist keine Rückerstattung, während flexiblere Tarife zumindest teilweise erstattet werden können, oft aber mit Bearbeitungsgebühren verbunden sind. Achten Sie daher immer auf die genauen Bestimmungen des gebuchten Tarifs!

Reiseversicherung: Eine Reiseversicherung kann die Kosten im Falle einer Stornierung (durch den Passagier) teilweise oder ganz übernehmen, abhängig vom gewählten Versicherungsumfang und den Gründen für die Stornierung (z.B. Krankheit, Unfall). Es ist daher ratsam, vor Reiseantritt eine solche Versicherung abzuschließen.

Fazit: Die Frage nach der Rückerstattung bei Flugstornierungen ist komplex. Während die EU-Verordnung bei Stornierungen durch die Airline klare Richtlinien bietet, hängt die Erstattung bei Stornierungen durch den Passagier stark von den individuellen Vertragsbedingungen und der Reiseversicherung ab. Lesen Sie daher Ihre Buchungsbestätigung und die Versicherungspolice sorgfältig durch. Im Zweifel sollten Sie sich direkt an Ihre Airline oder Ihre Reiseversicherung wenden.