Wie viel Grad muss Wasser in einer Mietwohnung haben?

2 Sicht

Die ständige Bereitstellung von Warmwasser in Mietwohnungen ist vertraglich gewährleistet. Eine Abschaltung des Boilers in der Nacht ist unzulässig, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Die Wassertemperatur sollte konstant zwischen 40 und 50 Grad Celsius liegen, um den hygienischen Mindeststandard zu erfüllen. Niedrigere Temperaturen sind rechtswidrig.

Kommentar 0 mag

Die richtige Warmwassertemperatur in der Mietwohnung: Recht und Realität

Die ständige Verfügbarkeit von Warmwasser gehört für die meisten Mieter zum selbstverständlichen Standard einer modernen Mietwohnung. Doch wie warm muss das Wasser tatsächlich sein, und wann liegen Mieter im Recht, sich über die Temperatur zu beschweren? Die Antwort ist komplexer als ein einfacher Temperaturwert.

Der oft zitierte Temperaturbereich von 40 bis 50 Grad Celsius stellt einen guten Richtwert dar, um hygienische Mindeststandards zu erfüllen. Diese Temperaturspanne verhindert das Wachstum von Legionellen und anderen schädlichen Bakterien, die sich in lauwarmem Wasser besonders wohl fühlen. Eine Temperatur unterhalb von 40 Grad Celsius ist daher in der Regel als Mangel anzusehen und berechtigt den Mieter, Abhilfe vom Vermieter zu verlangen.

Aber Vorsicht: Der reine Temperaturwert ist nicht der alleinige Maßstab. Es kommt auch auf die Konstanz der Warmwasserversorgung an. Eine sporadische Abschaltung des Warmwasserboilers in der Nacht ist, sofern nicht explizit im Mietvertrag anders geregelt, unzulässig. Der Vermieter ist verpflichtet, eine durchgehende Warmwasserversorgung zu gewährleisten. Ein kurzfristiger Temperaturabfall, beispielsweise durch erhöhten Verbrauch, ist hingegen in der Regel hinnehmbar, solange die Temperatur schnell wieder den geforderten Bereich erreicht.

Was tun bei zu kaltem Warmwasser?

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie zunächst den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren. Dokumentieren Sie dabei die Temperatur mittels Thermometer (idealerweise mit Messprotokoll) und notieren Sie Zeitpunkt und Dauer der unzureichenden Warmwasserversorgung. Fotos können ebenfalls hilfreich sein.

Dieser schriftliche Hinweis dient als Beweis und ermöglicht dem Vermieter, den Mangel zu beheben. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel wenige Tage bis Wochen, abhängig vom Umfang des Mangels und der Möglichkeit zur Reparatur), können Sie die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere und Dauer des Mangels ab und ist im Einzelfall zu prüfen. In hartnäckigen Fällen kann auch ein Anwalt hinzugezogen werden.

Zusätzliche Faktoren:

Neben der Temperatur und der Konstanz der Warmwasserversorgung spielen weitere Faktoren eine Rolle:

  • Mietvertrag: Der Mietvertrag kann abweichende Regelungen zur Warmwassertemperatur enthalten. Lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig durch.
  • Art der Warmwasseraufbereitung: Die tatsächliche Temperatur kann je nach Warmwasseraufbereitung (z.B. Durchlauferhitzer, Boiler) variieren.
  • Anzahl der Bewohner: Ein hoher Warmwasserverbrauch kann zu temporären Temperaturabfällen führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine konstante Warmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius stellt einen sinnvollen Richtwert dar. Liegt die Temperatur dauerhaft darunter, haben Mieter das Recht, Abhilfe vom Vermieter zu verlangen und gegebenenfalls die Miete zu mindern. Eine klare Dokumentation des Mangels ist dabei essentiell. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.