Wie viel verdient man nach 6 Wochen krank?

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Die sechswöchige Lohnfortzahlung endet, und Krankengeld tritt in Kraft. Dieses deckt 70% des Bruttogehalts und wird bis zu 72 Wochen lang gewährt. Eine erneute Erkrankung nach kurzer Arbeitsaufnahme kann die Anspruchsdauer beeinflussen – die genaue Auswirkung ist jedoch fallindividuell.

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Nach sechs Wochen Krankheit: Krankengeld und seine Auswirkungen

Nach sechs Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und Krankengeld tritt in Kraft. Dieser gesetzliche Anspruch deckt 70 % des Bruttogehalts ab und wird bis zu 72 Wochen lang gewährt.

Auswirkungen einer erneuten Erkrankung

Wenn ein Arbeitnehmer nach einer kurzen Rückkehr zur Arbeit erneut erkrankt, kann dies Auswirkungen auf die Anspruchsdauer des Krankengeldes haben. Die genaue Auswirkung hängt jedoch von den individuellen Umständen ab.

Besonderheiten bei erneuter Erkrankung

  • Anspruch auf Krankengeld: Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn die erneute Erkrankung auf dieselbe Ursache wie die erste Erkrankung zurückzuführen ist.

  • Anspruchsdauer: Die Anspruchsdauer des Krankengeldes wird verlängert, wenn die erneute Erkrankung innerhalb von drei Jahren nach Beginn der ersten Erkrankung auftritt. Die maximale Anspruchsdauer beträgt 78 Wochen (sechs Wochen Lohnfortzahlung plus 72 Wochen Krankengeld).

  • Leistungszeitraum: Der Leistungszeitraum für das Krankengeld beginnt ab dem ersten Tag der erneuten Erkrankung, unabhängig davon, ob die Erkrankung unmittelbar auf die erste Erkrankung folgt oder nicht.

Fallbeispiel

Ein Arbeitnehmer ist aufgrund einer Lungenentzündung sechs Wochen krankgeschrieben und erhält Lohnfortzahlung. Nach zwei Wochen Arbeitsaufnahme erkrankt er erneut an einer Lungenentzündung.

  • Anspruch auf Krankengeld: Anspruch auf Krankengeld besteht, da die erneute Erkrankung auf dieselbe Ursache wie die erste Erkrankung zurückzuführen ist.

  • Anspruchsdauer: Die Anspruchsdauer des Krankengeldes verlängert sich um weitere 72 Wochen auf insgesamt 78 Wochen.

  • Leistungszeitraum: Der Leistungszeitraum für das Krankengeld beginnt ab dem ersten Tag der erneuten Erkrankung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswirkungen einer erneuten Erkrankung auf das Krankengeld im Einzelfall vom zuständigen Krankenversicherungsträger geprüft werden. Daher ist es ratsam, sich im Falle einer erneuten Erkrankung direkt an die Krankenkasse zu wenden.