Wie wird der Strom für die Heizung umgelegt?

4 Sicht

Um die Stromkosten der Heizung abzurechnen, liest der Vermieter den individuellen Verbrauch jedes Mieters ab. Üblicherweise werden 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch berechnet, während die restlichen 30 bis 50 Prozent auf der Grundlage eines Verteilerschlüssels verteilt werden.

Kommentar 0 mag

Heizkostenabrechnung: Wie wird der Strom für die Heizung umgelegt?

Viele Mieter fragen sich, wie die Kosten für die Heizung eigentlich abgerechnet werden. Strom wird für die Heizung in der Regel nicht direkt verbraucht, es sei denn, es handelt sich um eine elektrische Heizung. Gemeint sind hier meist die Kosten für die zentrale Heizungsanlage, die mit Öl, Gas oder Fernwärme betrieben wird. Diese Kosten werden vom Vermieter auf die Mieter umgelegt, wobei ein definierter Prozentsatz nach dem individuellen Verbrauch und ein weiterer nach der Wohnfläche oder einem anderen Verteilerschlüssel abgerechnet wird.

Die Grundlage für die Abrechnung bildet die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Diese schreibt vor, dass mindestens 50%, maximal aber 70% der Heizkosten nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Der Verbrauch wird in der Regel über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern erfasst. Diese Geräte messen nicht direkt den Energieverbrauch, sondern die Wärmeabgabe des Heizkörpers.

Die restlichen 30% bis 50% der Kosten werden über einen Verteilerschlüssel umgelegt. Hier kommt meist die Wohnfläche zum Tragen, manchmal aber auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen oder eine Kombination aus beidem. Dieser Anteil der Kosten deckt die sogenannten Grundkosten ab, also die Kosten, die unabhängig vom individuellen Heizverhalten anfallen, z.B. für die Bereitstellung der Heizungsanlage, den Betrieb der Umwälzpumpe oder die Wartung.

Konkret bedeutet das:

  • Verbrauchskosten (50-70%): Abhängig von den abgelesenen Werten der Heizkostenverteiler. Je mehr ein Heizkörper genutzt wird, desto höher die Kosten.
  • Grundkosten (30-50%): Verteilt nach Wohnfläche oder einem anderen vereinbarten Schlüssel. Diese Kosten fallen auch an, wenn die Heizung gar nicht genutzt wird.

Worauf sollten Mieter achten?

  • Plausibilitätsprüfung: Die Heizkostenabrechnung sollte sorgfältig geprüft werden. Stimmen die angegebenen Werte der Heizkostenverteiler mit dem eigenen Heizverhalten überein? Ist die Berechnung der Grundkosten nachvollziehbar?
  • Einspruchsfrist: Bei Unstimmigkeiten sollte innerhalb der Einspruchsfrist Widerspruch eingelegt werden.
  • Modernisierung: Der Vermieter ist verpflichtet, Maßnahmen zur Einsparung von Energie umzusetzen. Dies kann z.B. die Installation neuer Heizkostenverteiler oder die Dämmung des Gebäudes sein.
  • Transparenz: Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung transparent und verständlich zu gestalten. Bei Fragen sollte er Auskunft geben.

Die Heizkostenabrechnung ist ein komplexes Thema. Im Zweifel sollten Mieter sich an den Mieterverein oder einen anderen Experten wenden, um ihre Rechte zu wahren.