Bin ich verpflichtet, im Krankenschein ans Telefon zu gehen?
Krankgeschrieben und am Telefon: Pflicht oder Freiheit?
Die Grippe nagt, der Husten sitzt tief, und der Arzt hat eine Krankschreibung ausgestellt. Doch dann klingelt das Telefon – der Chef, ein Kollege, oder vielleicht sogar ein Kunde. Bin ich verpflichtet, ranzugehen? Die kurze Antwort lautet: Nein. Während einer ärztlich bescheinigten Krankschreibung besteht keine Pflicht, Anrufe oder E-Mails zu beantworten.
Die Krankschreibung dient nicht nur der eigenen Genesung, sondern auch dem Schutz des Arbeitsplatzes vor einer möglichen Ansteckung von Kollegen. Der Fokus sollte voll und ganz auf der Wiederherstellung der Gesundheit liegen. Dies erfordert Ruhe, Schonung und die Möglichkeit, sich ungehindert auf die Genesung zu konzentrieren. Das ständige Erreichen von Anrufen würde diesen Prozess erheblich stören und die Heilung möglicherweise verzögern.
Die rechtliche Grundlage dieser “Erreichbarkeitsfreiheit” liegt im Arbeitsvertrag und im allgemeinen arbeitsrechtlichen Prinzip der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser hat die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen und darf diese nicht durch unzumutbare Forderungen während einer Krankschreibung gefährden. Der Arbeitgeber hat selbst ein Interesse an einer schnellen und vollständigen Genesung seiner Mitarbeiter.
Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Handelt es sich um einen Notfall im Unternehmen, der eine sofortige Reaktion erfordert und der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit der Kontaktaufnahme hat, kann eine Ausnahme gerechtfertigt sein. Hierbei muss jedoch der Einzelfall genau geprüft werden. Ein einfacher Arbeitsanfall rechtfertigt in keinem Fall eine Kontaktaufnahme während der Krankschreibung.
Empfehlung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber im Vorfeld über Ihre Erreichbarkeit oder Nicht-Erreichbarkeit. Eine kurze, höfliche Mitteilung, die Ihre Krankschreibung bestätigt und die Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme während dieser Zeit erklärt, kann Missverständnisse vermeiden. Dies stärkt das Vertrauensverhältnis und zeigt Verantwortungsbewusstsein.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Während einer Krankschreibung sind Sie nicht verpflichtet, Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung – das kommt Ihnen und Ihrem Arbeitgeber langfristig zugute. Ein klärendes Gespräch im Vorfeld kann jedoch zu einer reibungslosen Kommunikation und einem positiven Arbeitsverhältnis beitragen.
#Krankenschein#Pflicht#TelefonKommentar zur Antwort:
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