Habe ich ein Anrecht auf meine Patientenakte?

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Als Patient haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte bei Ihrem Arzt. Allerdings müssen Sie sich an die Sprechzeiten halten und können die Originalunterlagen nicht mitnehmen.

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Habe ich ein Anrecht auf meine Patientenakte?

Ja, als Patient haben Sie in Deutschland ein Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte. Dieses Recht ist im § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert und gewährt Ihnen umfassenden Zugang zu den Informationen, die Ihr Arzt über Ihre Gesundheit und Behandlung dokumentiert hat. Das beinhaltet auch Röntgenbilder, Laborbefunde und Arztbriefe.

Umfang der Einsichtnahme:

Ihr Anspruch bezieht sich auf die vollständige Patientenakte. Das bedeutet, Sie dürfen alle Einträge einsehen, die Ihre Behandlung betreffen, inklusive Diagnosen, Therapieverläufe, Medikamentenverordnungen und auch kritische oder negative Beurteilungen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von diesem Grundsatz, beispielsweise wenn die Einsichtnahme die Gesundheit eines Dritten gefährden würde.

Praktische Umsetzung:

In der Regel vereinbaren Sie einen Termin in der Praxis, um Ihre Akte einzusehen. Die Einsichtnahme kann direkt in der Praxis erfolgen, wobei Ihnen das Personal in der Regel unterstützend zur Seite steht. Sie können die Akte auch fotografieren oder sich Kopien anfertigen lassen. Die Kosten für Kopien müssen Sie in der Regel selbst tragen. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich begrenzt.

Unterschied zwischen Einsicht und Herausgabe:

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Einsicht und Herausgabe. Sie haben zwar ein Recht auf Einsicht, aber nicht darauf, die Originalunterlagen mitzunehmen. Die Originale verbleiben in der Praxis.

Alternative Möglichkeiten der Akteneinsicht:

Neben der persönlichen Einsichtnahme gibt es weitere Möglichkeiten:

  • Vertretung: Sie können eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die Akte für Sie einzusehen. Dafür benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Online-Einsicht: Immer mehr Praxen bieten die Möglichkeit der digitalen Akteneinsicht über Patientenportale an. Dies ist eine komfortable und zeitgemäße Lösung.
  • Übersendung von Kopien: Sie können die Praxis bitten, Ihnen Kopien der Akte zuzusenden. Auch hierfür fallen in der Regel Kosten an.

Was tun bei Problemen?

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Patientenakte einzusehen, wenden Sie sich zunächst an die Praxisleitung. Hilft dies nicht, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung wenden.

Fazit:

Das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte ist ein wichtiger Bestandteil der Patientenrechte und trägt zur Transparenz und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen bei. Zögern Sie nicht, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihre Krankenkasse oder ein Patientenberater weiter.