Ist ein Arztzeugnis eine Urkunde?

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Arztzeugnisse sind im Strafrecht Urkunden. Falsche Angaben haben strafrechtliche Folgen. Rückwirkende Ausstellung ist grundsätzlich unzulässig. Die Echtheit und die Richtigkeit sind entscheidend.
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Ist ein Arztzeugnis eine Urkunde im Sinne des Strafrechts?

Im deutschen Strafrecht gelten Arztzeugnisse als Urkunden. Dies bedeutet, dass sie Dokumente sind, die zum Beweis eines bestimmten Sachverhalts ausgestellt wurden.

Strafrechtliche Folgen falscher Angaben

Falsche Angaben in einem Arztzeugnis können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 278 StGB (Urkundenfälschung). Demnach kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden, wenn jemand:

  • eine unechte Urkunde herstellt,
  • eine echte Urkunde verfälscht,
  • von einer unechten oder verfälschten Urkunde Gebrauch macht.

Rückwirkende Ausstellung grundsätzlich unzulässig

Die rückwirkende Ausstellung eines Arztzeugnisses ist grundsätzlich unzulässig. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Arztzeugnis einen bestimmten Sachverhalt zum Zeitpunkt seiner Ausstellung dokumentieren soll. Eine nachträgliche Änderung würde die Glaubwürdigkeit des Dokuments untergraben.

Entscheidende Kriterien: Echtheit und Richtigkeit

Für die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Arztzeugnissen sind die Echtheit und die Richtigkeit des Dokuments von entscheidender Bedeutung.

  • Echtheit: Die Echtheit besagt, dass das Arztzeugnis tatsächlich von einem Arzt ausgestellt wurde.
  • Richtigkeit: Die Richtigkeit besagt, dass die im Arztzeugnis enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.

Liegen Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit eines Arztzeugnisses vor, kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Im Rahmen des Verfahrens wird dann geprüft, ob eine Straftat nach § 278 StGB vorliegt.