Ist eine Kündigung wegen Krankheit bei einem unbefristeten Vertrag möglich?

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Krankheitsbedingte Kündigungen sind auch bei unbefristeten Verträgen möglich, unterliegen aber strengen rechtlichen Vorgaben. Greift der Kündigungsschutz, muss ein im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verankerter Kündigungsgrund, wie z.B. eine negative Zukunftsprognose, vorliegen.

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Kündigung wegen Krankheit bei unbefristetem Arbeitsvertrag: Ein schmaler Grat

Die Krankheit eines Mitarbeiters stellt Arbeitgeber vor eine schwierige Herausforderung. Während Fürsorgepflicht und soziale Verantwortung im Vordergrund stehen, fragen sich viele: Ist eine Kündigung wegen Krankheit bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag überhaupt möglich? Die kurze Antwort lautet: Ja, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Eine einfache Kündigung wegen häufiger oder längerer Erkrankung ist in der Regel nicht zulässig.

Der deutsche Gesetzgeber schützt Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit in der Regel mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Angestellte vor ungerechtfertigten Kündigungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung eines unbefristet Angestellten ist daher nur dann möglich, wenn sie sozial gerechtfertigt ist und ein wichtiger Grund im Sinne des § 1 KSchG vorliegt. Ein bloßer häufiger Krankenstand reicht hierfür in den meisten Fällen nicht aus.

Was ist ein wichtiger Grund im Sinne des KSchG?

Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters dauerhaft und voraussichtlich die betriebliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Hierbei muss der Arbeitgeber eine negative Zukunftsprognose belegen können. Das bedeutet:

  • Dauerhaftigkeit: Es reicht nicht aus, dass der Mitarbeiter in der Vergangenheit häufig krank war. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die Krankheit voraussichtlich auch in Zukunft zu erheblichen Ausfällen führen wird. Einmalige oder kurzzeitige Erkrankungen sind in der Regel kein Kündigungsgrund.
  • Erhebliche Beeinträchtigung: Die Arbeitsunfähigkeit muss einen spürbaren negativen Einfluss auf den Betriebsablauf haben. Dies muss durch konkrete Beispiele belegt werden, z.B. durch Nachbesetzungsaufwand, Produktionsausfälle oder organisatorische Probleme. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus.
  • Zukunftsprognose: Der Arbeitgeber muss auf Basis ärztlicher Atteste und einer umfassenden Betrachtung der Situation eine begründete Prognose über die zukünftige Arbeitsfähigkeit abgeben können. Eine reine Spekulation genügt nicht. Wichtig ist hier die Berücksichtigung von Rehabilitationsmaßnahmen und deren Erfolgsaussichten.

Der Weg zur krankheitsbedingten Kündigung:

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein komplexer Prozess, der gründlich vorbereitet werden muss. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeiter vor einer Kündigung zu einem ordnungsgemäßen Anhörungsgespräch einzuladen. In diesem Gespräch muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, seine Sicht der Dinge darzulegen und sich zu verteidigen. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld alle relevanten Informationen gesammelt haben, insbesondere ärztliche Atteste und Dokumentation der betrieblichen Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit.

Rechtliche Beratung ist unerlässlich:

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist die rechtliche Beratung bei einer krankheitsbedingten Kündigung unerlässlich. Ein Anwalt kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die bestmögliche Strategie entwickeln. Eine fehlerhafte Kündigung kann zu kostspieligen Auseinandersetzungen und Schadensersatzansprüchen führen.

Fazit:

Eine krankheitsbedingte Kündigung bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist zwar möglich, aber extrem schwierig durchzusetzen. Der Arbeitgeber muss strenge Anforderungen erfüllen und eine umfassende Dokumentation vorlegen. Eine sorgfältige Abwägung der Fürsorgepflicht und der betrieblichen Interessen ist unerlässlich. Der Weg einer solchen Kündigung ist steinig und sollte nur nach intensiver rechtlicher Prüfung beschritten werden.