Kann ich ins Ausland Reisen, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Während einer Krankschreibung gelten im Ausland ähnliche Regeln wie in Deutschland. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und Krankengeld bezieht, darf grundsätzlich nur innerhalb der EU verreisen. Die Reise sollte dabei die Genesung nicht gefährden und mit der Krankenkasse abgestimmt sein, um Leistungskürzungen zu vermeiden.

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Krankgeschrieben und die Sehnsucht nach Sonne: Reisen im Ausland – Was ist erlaubt?

Die Krankschreibung flattert ins Haus und mit ihr die Sehnsucht nach Sonne, Strand und dem fernen Urlaubsparadies. Doch darf man sich als Kranker überhaupt ins Ausland wagen? Die Antwort ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer der Krankschreibung und dem Bezug von Krankengeld.

Kurze Krankschreibungen (bis 6 Wochen): Bei einer kurzen Krankschreibung, die in der Regel kein Krankengeld beinhaltet, gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Beschränkungen für Auslandsreisen. Wichtig ist jedoch: Die Reise darf die Genesung nicht gefährden. Eine Reise mit hohem Aktivitätsgrad, bei der die Ruhe und Erholung, die für die Genesung unerlässlich sind, nicht gewährleistet werden können, ist nicht empfehlenswert. Ein entspannter Kurzurlaub am Strand kann hingegen durchaus förderlich sein. Informieren Sie dennoch Ihren Arzt über Ihre Reisepläne, um mögliche Risiken zu besprechen.

Längere Krankschreibungen (über 6 Wochen) und Krankengeldbezug: Die Situation ändert sich, sobald Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und Krankengeld von Ihrer Krankenkasse beziehen. Hier gelten strengere Regeln. Grundsätzlich ist die Auslandsreise in diesem Fall innerhalb der EU erlaubt, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Genesung darf nicht gefährdet werden: Die Reise muss der Genesung förderlich sein oder sie zumindest nicht negativ beeinflussen. Eine Skireise bei einem Bandscheibenvorfall wäre beispielsweise nicht genehmigungsfähig. Ein sanfter Urlaub am Meer hingegen könnte durchaus förderlich sein.
  • Absprache mit der Krankenkasse ist essentiell: Bevor Sie verreisen, sollten Sie unbedingt Ihre Krankenkasse informieren und Ihre Reisepläne besprechen. Eine vorherige Absprache schützt Sie vor Leistungskürzungen oder sogar dem Verlust des Krankengeldes. Die Krankenkasse kann Ihnen gegebenenfalls auch Empfehlungen geben, welche Reiseziele und Aktivitäten geeignet sind.
  • Nachweis der Notwendigkeit: Die Krankenkasse kann Nachweise verlangen, die belegen, dass die Reise der Genesung dient. Dies können beispielsweise ärztliche Atteste sein.
  • Reisen außerhalb der EU: Reisen außerhalb der EU sind bei längerer Krankschreibung und Krankengeldbezug in der Regel nicht erlaubt und können zu Sanktionen führen. Ausnahmen sind nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar, die mit der Krankenkasse im Einzelfall abgesprochen werden müssen.

Fazit: Eine Auslandsreise während einer Krankschreibung ist nicht grundsätzlich verboten, aber mit Vorsicht zu genießen. Die Dauer der Krankschreibung, der Bezug von Krankengeld und vor allem die Auswirkungen der Reise auf den Genesungsprozess sind entscheidende Faktoren. Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse ist unerlässlich, um mögliche Probleme zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf der Behandlung zu gewährleisten. Vermeiden Sie unnötige Risiken und legen Sie Wert auf eine umfassende Beratung, um Ihren Urlaub sorgenfrei genießen zu können. Ignorieren Sie die Regeln nicht, denn die Konsequenzen können gravierend sein.