Kann man eine Krankmeldung nachträglich ändern?
Rückwirkende Krankschreibungen sind in Deutschland grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) besagt, dass Ärztinnen Patientinnen in der Regel erst ab dem Tag der Untersuchung krankschreiben dürfen. Ausnahmen sind selten und erfordern eine fundierte medizinische Begründung.
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Kann man eine Krankmeldung nachträglich ändern? Ein Blick auf die Ausnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Frage, ob eine Krankmeldung (offiziell: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) nachträglich geändert werden kann, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der zeitnahen Krankschreibung. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten in der Regel erst ab dem Tag der Untersuchung arbeitsunfähig schreiben dürfen. Doch wie so oft im Leben gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Die Grundregel: Keine rückwirkende Krankschreibung
Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist hier maßgeblich. Sie legt fest, dass eine Krankschreibung grundsätzlich erst ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung erfolgen soll. Der Gedanke dahinter ist, dass der Arzt oder die Ärztin den Gesundheitszustand des Patienten persönlich beurteilen muss, um eine fundierte Aussage über die Arbeitsfähigkeit treffen zu können.
Wann sind Ausnahmen möglich?
Obwohl die nachträgliche Krankschreibung die Ausnahme darstellt, gibt es bestimmte Situationen, in denen sie in Betracht gezogen werden kann:
- Glaubhafte Schilderung und medizinische Begründung: Wenn Patientinnen und Patienten glaubhaft darlegen können, dass sie bereits vor dem Arztbesuch arbeitsunfähig waren und dies medizinisch nachvollziehbar ist, kann der Arzt oder die Ärztin eine rückwirkende Krankschreibung in Erwägung ziehen. Dies kann beispielsweise bei plötzlichen Erkrankungen der Fall sein, bei denen der Arztbesuch nicht sofort möglich war.
- Bagatellerkrankungen: Bei leichten Erkrankungen, wie beispielsweise einem grippalen Infekt, kann eine rückwirkende Krankschreibung von maximal drei Tagen unter Umständen möglich sein. Dies liegt im Ermessen des behandelnden Arztes oder der Ärztin.
- Krankenhausaufenthalt: War der Patient oder die Patientin bereits vor dem Arztbesuch im Krankenhaus, kann die Krankschreibung auch rückwirkend ab dem Tag der Aufnahme erfolgen.
- Fehlerhafte Ausstellung: Hat der Arzt oder die Ärztin versehentlich ein falsches Datum auf der Krankmeldung angegeben, kann dies natürlich korrigiert werden.
Wichtig: Eine rückwirkende Krankschreibung liegt immer im Ermessen des Arztes oder der Ärztin. Es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die nachträgliche Änderung ablehnt?
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine rückwirkend geänderte Krankmeldung zu akzeptieren. In diesem Fall kann es zu Streitigkeiten kommen. Hier sind einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten:
- Gespräch suchen: Zunächst sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um die Situation zu erklären und die medizinische Begründung für die rückwirkende Krankschreibung darzulegen.
- Rechtlichen Rat einholen: Wenn das Gespräch nicht zu einer Einigung führt, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft einzuholen.
- Beweislast: Im Streitfall liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer, nachzuweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Dies kann beispielsweise durch eine nachträgliche Bestätigung des Arztes oder durch Zeugenaussagen erfolgen.
Fazit
Eine nachträgliche Änderung einer Krankmeldung ist in Deutschland grundsätzlich nicht vorgesehen, aber in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Es ist wichtig, die Gründe für die rückwirkende Krankschreibung dem Arzt oder der Ärztin plausibel darzulegen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, wenn der Arbeitgeber die Änderung nicht akzeptiert.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall sollte immer ein Anwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft konsultiert werden.
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