Kann man eine Krankschreibung überprüfen lassen?
Die Krankenkasse kann im Zweifel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch ihren Medizinischen Dienst überprüfen lassen. Dieser erstellt ein unabhängiges Gutachten, um die Richtigkeit der Diagnose und die Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen und Unsicherheiten auszuräumen. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Krankenkasse.
Kann eine Krankschreibung überprüft werden lassen?
Ja, die Krankenkasse hat das Recht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) durch ihren Medizinischen Dienst (MD) überprüfen zu lassen, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen.
Gründe für eine Überprüfung
- Verdacht auf nicht vorhandene oder übertriebene Krankheit
- Unklarheiten in der Diagnose oder Behandlungsempfehlung
- Fehlzeiten, die mit anderen Informationen nicht übereinstimmen (z. B. Urlaubsanträgen)
- Häufige Kurzzeiterkrankungen oder lange Krankheitszeiten
Ablauf der Überprüfung
- Anzeige der Krankenkasse: Die Krankenkasse teilt dem Versicherten mit, dass eine Überprüfung der AU geplant ist.
- Einladung zum Gutachten: Der MD lädt den Versicherten zu einer Untersuchung ein.
- Untersuchung und Gespräch: Der Gutachter führt eine körperliche Untersuchung durch und befragt den Versicherten zu seiner Krankengeschichte und zum aktuellen Gesundheitszustand.
- Gutachtenerstellung: Der Gutachter erstellt ein unabhängiges Gutachten, in dem er seine Einschätzung zu folgenden Punkten abgibt:
- Richtigkeit der Diagnose
- Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Entscheidung der Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft das Gutachten und entscheidet, ob die AU anerkannt wird oder nicht.
Folgen der Überprüfung
- Bestätigung der AU: Die Krankenkasse erkennt die AU an und zahlt weiterhin Krankengeld.
- Ablehnung der AU: Die Krankenkasse lehnt die AU ab und setzt das Krankengeld ab dem Zeitpunkt der Überprüfung aus.
- Teilanerkennung der AU: Die Krankenkasse erkennt die AU nur teilweise an und zahlt für einen kürzeren Zeitraum Krankengeld.
Wichtig:
- Die Überprüfung einer AU ist kein Misstrauen gegenüber dem Versicherten, sondern soll dazu dienen, die Richtigkeit der Bescheinigung sicherzustellen.
- Versicherte haben das Recht, bei der Untersuchung durch den MD einen Arzt oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
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