Kann man fristlos gekündigt werden, wenn man zu oft krank ist?
Zu oft krank – Wann droht die fristlose Kündigung?
Die häufige Erkrankung eines Mitarbeiters stellt für Arbeitgeber eine Belastung dar. Doch führt allein die hohe Anzahl an Krankheitstagen nicht automatisch zur fristlosen Kündigung. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Häufige Krankheitstage allein rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Es bedarf vielmehr schwerwiegender zusätzlicher Umstände, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zerstören.
Eine fristlose Kündigung ist ein drastisches Mittel und nur in Ausnahmefällen zulässig. Der Arbeitgeber muss die Kündigung streng rechtfertigen können. Das bedeutet, dass er überzeugende Beweise für ein gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorlegen muss. Bloße Häufigkeit von Krankheitstagen genügt hierfür nicht. Die Gerichte legen die Messlatte hoch und prüfen streng, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt sind.
Welche Anhaltspunkte rechtfertigen eine fristlose Kündigung im Zusammenhang mit häufigen Krankheitstagen?
Eine fristlose Kündigung wegen häufiger Krankheit ist nur dann rechtlich haltbar, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis durch schwerwiegendes Fehlverhalten nachhaltig gestört hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
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Bewusster Täuschung über den Krankheitszustand: Liegt der Verdacht auf bewusstes Vortäuschen von Krankheit vor, z.B. durch unzutreffende Angaben im Krankenschein oder durch die Teilnahme an Aktivitäten, die dem angegebenen Krankheitszustand widersprechen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss hier jedoch stichhaltige Beweise liefern, z.B. durch Zeugenaussagen oder Fotos.
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Systematisches Vortäuschen von Krankheit: Wiederholtes Vortäuschen von Krankheit, um Freizeit zu genießen oder sich der Arbeit zu entziehen, stellt eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch hier ist der Nachweis durch den Arbeitgeber entscheidend.
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Missbrauch von Urlaubstagen in Verbindung mit Krankheit: Wird Krankheit dazu benutzt, um Urlaubstage zu verlängern oder zu manipulieren, kann dies ebenfalls zu einer fristlosen Kündigung führen.
Wichtig: Eine bloße Häufung von Krankheitstagen, die durch ärztlich attestierte Erkrankungen belegt sind, reicht nicht aus. Der Arbeitgeber muss konkrete Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorlegen können. Die bloße Beeinträchtigung des Betriebsablaufs durch die Abwesenheit des Mitarbeiters genügt nicht.
Der Weg zum Arbeitsgericht:
Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, sollte er umgehend anwaltlichen Rat suchen. Ein erfahrener Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht wird die Sachlage genau prüfen und entscheiden, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
Fazit: Eine fristlose Kündigung wegen häufiger Krankheit ist die Ausnahme und nur unter strengen Voraussetzungen rechtmäßig. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für ein schwerwiegendes, schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers. Eine bloße Häufung von Krankheitstagen reicht nicht aus.
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