Kann man gekündigt werden, wenn man krankgeschrieben ist und draußen gesehen wird?
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Kann man gekündigt werden, wenn man krankgeschrieben ist und draußen gesehen wird?
Trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) können Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine Kündigung aussprechen. Die Tatsache, dass eine Person während der Krankschreibung außerhalb ihres Zuhauses oder Krankenhauses gesehen wird, ist dabei nicht unbedingt ausschlaggebend.
Rechtliche Grundlage
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht vor, dass eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich unwirksam ist (§ 102 Abs. 1 KSchG). Allerdings gelten Ausnahmen von diesem Kündigungsschutz, wenn:
- Die Krankheit auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung des Arbeitnehmers beruht.
- Die Krankheit zu einer dauernden Arbeitsunfähigkeit führt.
- Der Arbeitgeber bereits vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung ausgesprochen hat.
Beweislast
Im Falle einer Kündigung während der Krankschreibung liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss darlegen und beweisen, dass einer der oben genannten Ausnahmetatbestände vorliegt.
Bedeutung der AU
Eine AU bescheinigt lediglich, dass eine Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Sie sagt jedoch nichts über die Schwere der Erkrankung oder darüber aus, ob die Person in der Lage ist, bestimmte Aktivitäten außerhalb der Arbeit zu unternehmen.
Beispiele
- Ein Mitarbeiter, der sich krankgemeldet hat, weil er an einer Grippe leidet, kann dennoch in der Lage sein, kurze Spaziergänge im Freien zu unternehmen. Dies stellt keine Verletzung der AU dar.
- Ein Mitarbeiter, der sich wegen eines Knochenbruchs krankgemeldet hat, kann unter Umständen nicht in der Lage sein, das Haus zu verlassen. Wenn er jedoch beim Einkaufen gesehen wird, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass er seine Krankheit vorgetäuscht hat.
Fazit
Arbeitgeber können trotz einer Krankschreibung kündigen, wenn einer der Ausnahmetatbestände des KSchG vorliegt. Die Tatsache, dass eine Person während der Krankschreibung außerhalb des Krankenhauses gesehen wird, ist dabei nicht unbedingt ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Krankheit auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht oder dass sie zu einer dauernden Arbeitsunfähigkeit führt.
#Außen Gesehen#Krankenschein#KündigungKommentar zur Antwort:
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