Kann man trotz Krankschreibung gekündigt werden?

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Arbeitnehmer sind auch während einer Krankschreibung nicht uneingeschränkt geschützt. Der Arbeitgeber behält sich das Recht auf Kündigung vor, außer in Fällen von missbräuchlicher Kündigung aufgrund der Krankheit. Eine rechtliche Beratung empfiehlt sich daher dringend bei Unsicherheiten.
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Kann man trotz Krankschreibung gekündigt werden?

Arbeitnehmer genießen während einer Krankschreibung zwar einen gewissen Schutz, dieser ist jedoch nicht uneingeschränkt. Die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers bleibt bestehen, ausgenommen sind Fälle von missbräuchlicher Kündigung aufgrund der Krankheit. Ein solcher Missbrauch kann vorliegen, wenn die Krankheit als Vorwand für die Kündigung dient, die tatsächliche Motivation jedoch in etwas anderem liegt, beispielsweise in Leistungsschwächen, Personalreduzierung oder sonstigen betrieblichen Gründen, die nichts mit der Krankheit selbst zu tun haben.

Eine wichtige Unterscheidung ist, ob die Krankheit akzeptabel und nachvollziehbar ist und ob die Dauer der Krankschreibung im Verhältnis zum Arbeitsverhältnis steht. Eine kurze Krankheitsphase stellt in der Regel kein Problem dar. Dauert die Krankschreibung jedoch über einen längeren Zeitraum an, könnte dies für den Arbeitgeber Anlass zur Prüfung der Kündigung geben, insbesondere wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden oder ein wichtiger betrieblicher Bedarf besteht. In solchen Fällen muss die Kündigung jedoch begründet und im Rahmen des Gesetzes erfolgen.

Wann ist eine Kündigung trotz Krankschreibung unzulässig?

Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn die Krankheit als Vorwand für die Kündigung dient, die tatsächliche Motivation aber in der mangelnden Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, in einer Personalreduzierung, strukturellen Problemen im Betrieb oder anderen wirtschaftlichen Erwägungen zu suchen ist. Wichtig ist, dass die Krankheit nicht der eigentliche Grund für die Kündigung ist. Eine objektive, nachvollziehbare Begründung durch den Arbeitgeber und eine Einhaltung der rechtlichen Kündigungsfristen sind entscheidend für die Gültigkeit der Kündigung.

Wann ist eine Kündigung trotz Krankschreibung möglich?

Eine Kündigung ist grundsätzlich zulässig, wenn die Krankheit der Arbeitgeber nicht als Vorwand dienen kann. Ein längerer Krankschreibungszeitraum oder die Unmöglichkeit, die Aufgaben des Arbeitnehmers zeitnah durch andere Mitarbeiter zu übernehmen, können einen triftigen Grund für die Kündigung darstellen, solange die Kündigung rechtmäßig erfolgt und nicht die Krankheit als Motiv im Vordergrund steht.

Fazit und Handlungsempfehlung:

Die Situation ist komplex und erfordert eine differenzierte Betrachtung. Ein missbräuchlicher Umgang mit der Krankschreibung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unabdingbar, um die individuellen Rechte und Pflichten klar zu definieren. Die genaue Prüfung aller Umstände, die konkreten Vertragsbedingungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen sind essentiell. Ein Anwalt kann die Situation analysieren, die Chancen und Risiken aufzeigen und die bestmögliche Vorgehensweise empfehlen. Unverzüglich rechtliche Beratung einzuholen, sobald die Kündigung droht, ist entscheidend.