Wann darf man keine Schocklagerung machen?
Wann die Schocklagerung kontraindiziert ist
Die Schocklagerung ist eine lebensrettende Maßnahme, die bei Personen mit Schocksymptomen angewendet wird. Jedoch gibt es bestimmte Situationen, in denen die Schocklagerung kontraindiziert ist.
Schwere Verletzungen
Die Schocklagerung ist kontraindiziert bei:
- Schweren Kopfverletzungen: Die Schocklagerung kann den Hirndruck erhöhen.
- Schweren Wirbelsäulenverletzungen: Die Schocklagerung kann das Rückenmark weiter schädigen.
- Schweren Brust- oder Bauchverletzungen: Die Schocklagerung kann die inneren Blutungen verstärken.
Knochenbrüche
Die Schocklagerung ist bei Knochenbrüchen kontraindiziert, insbesondere wenn:
- Der Knochenbruch offen (komminutiv) ist: Die Schocklagerung kann weitere Schäden verursachen.
- Der Knochenbruch im Bereich des Oberschenkels liegt: Die Schocklagerung kann das Risiko eines fettembolischen Syndroms erhöhen.
Atemnot
Die Schocklagerung ist bei Atemnot kontraindiziert, da sie den Blutfluss zur Lunge behindern kann.
Unterkühlung
Bei starker Unterkühlung ist die Schocklagerung kontraindiziert, da sie die Kerntemperatur weiter senken kann.
Verletzungen oberhalb der Hüfte
Verletzungen oberhalb der Hüfte, wie z. B. Kopf- oder Brustverletzungen, erfordern alternative Maßnahmen, da die Schocklagerung den Blutfluss zu diesen Bereichen verstärken kann.
Alternative Maßnahmen
In Fällen, in denen die Schocklagerung kontraindiziert ist, können folgende alternative Maßnahmen ergriffen werden:
- Flachlagerung: Der Patient wird flach auf den Rücken gelegt.
- Stabile Seitenlage: Der Patient wird auf eine Seite gelegt und das verletzte Bein angehoben.
- Trendelenburg-Lagerung: Der Patient wird mit angehobenen Beinen auf eine geneigte Fläche gelegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Schocklagerung nur eine vorübergehende Maßnahme ist, bis medizinische Hilfe eintrifft. Wenn eine der oben genannten Kontraindikationen vorliegt, sollten alternative Maßnahmen ergriffen und sofort medizinische Hilfe angefordert werden.
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