Wann darf man sich nicht die Augen lasern lassen?
Eine Augenlaser-Korrektur ist nicht für jeden geeignet. Bestehende Augenleiden, schwankende Dioptrien, zu dünne Hornhaut oder Schwangerschaft schließen eine Behandlung aus. Auch sehr hohe Dioptrienwerte oder Altersweitsicht können kontraindiziert sein. Eine gründliche Voruntersuchung ist unerlässlich.
Augenlaser-Korrektur: Wann ist sie tabu? Ein genauer Blick auf Kontraindikationen
Die Sehkorrektur mittels Laser ist ein Eingriff, der das Leben vieler Menschen verbessert. Doch der Wunsch nach scharfem Sehen ohne Brille sollte nicht über die Risiken und Grenzen dieser Technologie hinwegtäuschen. Eine Augenlaser-Korrektur ist nämlich nicht für jeden geeignet. Eine umfassende ärztliche Beratung und eine gründliche Voruntersuchung sind zwingend erforderlich, um potenziell gefährliche Komplikationen zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Kontraindikationen, die eine Laserbehandlung ausschließen oder zumindest kritisch hinterfragen lassen.
1. Vorbestehende Augenerkrankungen:
Eine Reihe von Augenerkrankungen stellt eine absolute Kontraindikation für eine Augenlaser-Korrektur dar. Dazu gehören unter anderem:
- Glaukom (Grüner Star): Die Erhöhung des Augeninnendrucks kann durch den Eingriff verschlimmert werden.
- Katarakt (Grauer Star): Eine bestehende Trübung der Augenlinse muss vor einer Laserbehandlung operativ entfernt werden.
- Diabetische Retinopathie: Die Erkrankung der Netzhaut kann durch die Laserbehandlung negativ beeinflusst werden.
- Keratokonus (Hornhautverkrümmung): Bei dieser Erkrankung ist die Hornhaut bereits zu dünn und instabil für eine Laserbehandlung.
- Entzündliche Augenerkrankungen (z.B. Uveitis): Akute oder chronische Entzündungen machen eine Laserbehandlung riskant.
- Dry Eye Syndrom (Trockenes Auge): Ein schweres Dry Eye Syndrom kann die Heilung nach der Operation beeinträchtigen und zu Komplikationen führen.
2. Instabile Dioptrien:
Die Sehstärke sollte über mindestens ein Jahr stabil geblieben sein. Schwankende Dioptrien – beispielsweise aufgrund von hormonellen Schwankungen in der Schwangerschaft oder Pubertät – deuten auf einen noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprozess des Auges hin. Eine Laserbehandlung unter solchen Umständen wäre wenig erfolgversprechend und könnte zu unerwünschten Resultaten führen.
3. Zu dünne Hornhaut (Hornhautdicke):
Die Hornhautdicke ist ein entscheidender Faktor. Eine zu dünne Hornhaut bietet nicht genügend Substanz, um den Laser-Eingriff sicher zu überstehen und eine ausreichende Stabilität nach der Behandlung zu gewährleisten. Die Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie) ist daher ein wichtiger Bestandteil der Voruntersuchung.
4. Schwangerschaft und Stillzeit:
Hormonelle Schwankungen während der Schwangerschaft und Stillzeit können die Heilungsprozesse beeinflussen und das Ergebnis der Behandlung negativ beeinflussen. Aus diesem Grund wird von einer Augenlaser-Korrektur während dieser Phasen abgeraten.
5. Sehr hohe Dioptrienwerte:
Extrem hohe Dioptrienwerte (Myopie oder Hyperopie) können die Behandlung technisch schwierig und das Ergebnis unsicher gestalten. In solchen Fällen müssen die Risiken und potenziellen Komplikationen sehr sorgfältig abgewogen werden. Alternativen wie eine Linsenimplantation könnten dann sinnvoller sein.
6. Altersweitsichtigkeit (Presbyopie):
Altersweitsichtigkeit ist ein natürlicher Alterungsprozess der Augenlinse. Obwohl es spezielle Laserverfahren für die Behandlung der Altersweitsichtigkeit gibt, ist diese nicht immer für jeden geeignet und sollte individuell entschieden werden.
Fazit:
Eine Augenlaser-Korrektur ist ein medizinischer Eingriff mit potentiellen Risiken. Nur eine sorgfältige ärztliche Untersuchung kann klären, ob eine Behandlung sinnvoll und sicher ist. Die oben genannten Punkte stellen nur einen Auszug der möglichen Kontraindikationen dar. Eine ausführliche Beratung beim Augenarzt ist unerlässlich, um die individuellen Risiken und Chancen einer Augenlaser-Korrektur abzuwägen und die beste Entscheidung für die eigene Augengesundheit zu treffen.
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