Wann muss man Bescheid sagen, wenn man krank ist?
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich, spätestens jedoch am ersten Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitgeber zu melden. Dies gilt auch bei vorhersehbaren Erkrankungen.
Krankschreibung: Wann muss man sich beim Arbeitgeber melden?
Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist es unerlässlich, den Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch am ersten Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, zu informieren. Diese Verpflichtung gilt auch für vorhersehbare Erkrankungen, wie z. B. geplante Operationen oder Behandlungen.
Die rechtzeitige Krankmeldung dient nicht nur der Information des Arbeitgebers, sondern ist auch für den Arbeitnehmer von Bedeutung. Sie ermöglicht ihm, rechtzeitige Vorkehrungen zu treffen, wie z. B. die Vertretung des erkrankten Mitarbeiters zu organisieren oder die Arbeitsabläufe anzupassen. Darüber hinaus ist die rechtzeitige Krankmeldung auch Voraussetzung für den Bezug von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Krankmeldung findet sich im § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dort heißt es:
“Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.”
Die unverzügliche Mitteilung bedeutet, dass die Krankmeldung ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss. Dies ist in der Regel noch am selben Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit der Fall. Sollten besondere Umstände vorliegen, die eine unverzügliche Meldung nicht ermöglichen, so muss diese spätestens am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
Bei vorhersehbaren Erkrankungen ist es ratsam, den Arbeitgeber bereits im Vorfeld zu informieren. Hierdurch kann der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Abwesenheit des Mitarbeiters zu überbrücken.
Die Krankmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer klar angegeben werden. Bei längeren Erkrankungen ist es erforderlich, den Arbeitgeber über die weitere Entwicklung zu informieren.
Die unterlassene oder verspätete Krankmeldung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wie z. B. Abmahnungen oder sogar eine Kündigung. Es ist daher im Interesse des Arbeitnehmers, seiner Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung nachzukommen.
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