Bis wann muss ich mich beim Arbeitgeber krank melden?

5 Sicht

Unverzügliche Krankmeldung am ersten Krankheitstag ist unerlässlich für reibungslose betriebliche Abläufe. Der Arbeitgeber bestimmt die Meldeform. Bei längerer Erkrankung (über drei Tage) ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich, um die Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Die rechtzeitige Information schützt sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen.

Kommentar 0 mag

Krankmeldung beim Arbeitgeber: Rechtzeitig und richtig informieren

Die Frage, bis wann man sich beim Arbeitgeber krankmelden muss, ist essenziell und hängt von mehreren Faktoren ab. Eine unverzügliche Meldung am ersten Krankheitstag ist jedoch die Grundregel und bildet die Basis für ein reibungsloses Arbeitsverhältnis. Doch was bedeutet “unverzüglich” genau, und welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Meldung?

Der entscheidende Faktor: Unverzüglichkeit

“Unverzüglich” bedeutet in diesem Kontext, so schnell wie möglich und ohne unnötige Verzögerung. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Uhrzeit, bis zu der die Meldung erfolgen muss. Die Beurteilung der “Unverzüglichkeit” hängt stark vom Einzelfall ab und wird im Streitfall im Zweifel von den Gerichten anhand der konkreten Umstände geprüft. Ein Anruf noch vor Arbeitsbeginn, wenn möglich, wird in der Regel als unverzüglich angesehen. Kommt es aufgrund von Krankheit zu einem unvorhergesehenen Ereignis, z.B. einer starken Verschlechterung des Gesundheitszustandes während der Nacht, kann eine spätere Meldung entschuldbar sein. Wichtig ist in jedem Fall, die Krankmeldung so früh wie möglich nachzuholen.

Die Meldeform: Arbeitgeber vorgibt die Regeln

Der Arbeitgeber bestimmt die Art und Weise der Krankmeldung. Dies kann telefonisch, per E-Mail, über eine speziell eingerichtete App oder per schriftlicher Mitteilung erfolgen. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die bevorzugte Meldeform Ihres Arbeitgebers und halten Sie sich strikt daran. Eine telefonische Meldung sollte idealerweise dokumentiert werden, beispielsweise durch einen schriftlichen Rückruf bei der Personalabteilung.

Ärztliches Attest: Ab wann wird es benötigt?

Die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests ist in der Regel ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen gegeben. Dies ist jedoch keine absolute Regel und kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen abweichen. Es ist daher ratsam, die Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder in den firmeninternen Richtlinien zu überprüfen. Eine frühere Vorlage eines Attests kann zwar nicht vorgeschrieben werden, ist aber im Zweifel immer vorteilhaft.

Konsequenzen bei verspäteter Meldung

Eine verspätete Krankmeldung kann negative Folgen haben. Der Arbeitgeber könnte die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und die Lohnfortzahlung verweigern. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Die Rechtsprechung ist hier jedoch differenziert und berücksichtigt die individuellen Umstände. Eine glaubhafte Begründung für die verspätete Meldung kann die negativen Konsequenzen minimieren.

Fazit: Vorbeugen ist besser als heilen

Eine rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist im Interesse beider Seiten. Sie sichert den reibungslosen Betriebsablauf und schützt den Mitarbeiter vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber die bevorzugte Meldeform und die Regelungen bezüglich des ärztlichen Attests, um im Krankheitsfall vorbereitet zu sein. Eine frühzeitige Meldung mindert den Stress für alle Beteiligten und trägt zu einem positiven Arbeitsverhältnis bei.