Was darf die Krankenkasse mich fragen?

2 Sicht

Krankenkassen sind berechtigt, bestimmte Informationen zur Bearbeitung des Krankengeldes einzuholen. Dies umfasst unter anderem die Kontodaten und das Einkommen.

Kommentar 0 mag

Was darf meine Krankenkasse mich fragen? Ein Überblick zum Thema Datenerhebung und Datenschutz

Die Krankenkasse ist ein wichtiger Partner im Gesundheitswesen. Um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen – vor allem die Auszahlung von Krankengeld und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung – benötigt sie jedoch auch Informationen von ihren Versicherten. Welche Fragen berechtigt die Krankenkasse zu stellen und welche Grenzen gibt es dabei? Dieser Artikel gibt einen Überblick und klärt wichtige Aspekte zum Thema Datenerhebung und Datenschutz.

Rechtliche Grundlage: Die Erhebung von Daten durch die Krankenkasse basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) V. Dieses Gesetz ermächtigt die Krankenkassen zur Datenerhebung, um ihre Leistungsverpflichtungen zu erfüllen und Betrug zu verhindern. Der Datenschutz wird dabei durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt. Die Krankenkasse darf nur Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind und darf diese nicht ohne Zustimmung weitergeben – mit wenigen Ausnahmen, z.B. im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht an Behörden.

Welche Informationen dürfen Krankenkassen anfordern?

Die Art der erlaubten Fragen hängt stark vom Kontext ab. Im Allgemeinen sind folgende Informationen zulässig:

  • Daten zur Person: Name, Adresse, Geburtsdatum, Versicherungsnummer sind selbstverständlich erforderlich.
  • Kontodaten: Für die Auszahlung des Krankengeldes benötigt die Krankenkasse Ihre Bankverbindung.
  • Einkommensnachweise: Zur Berechnung des Krankengeldes müssen die Einkünfte vor der Erkrankung nachgewiesen werden. Dies kann durch Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder ähnliche Dokumente erfolgen.
  • Informationen zum Krankheitsverlauf: Die Krankenkasse kann Informationen zum Krankheitsverlauf und zur Arbeitsunfähigkeit anfordern, um die Berechtigung zum Krankengeld zu prüfen. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage von ärztlichen Attesten.
  • Angaben zur Arbeitsfähigkeit: Die Krankenkasse ist berechtigt, Informationen über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Möglichkeiten der Wiedereingliederung zu erfragen.
  • Angaben zum Arbeitgeber: In einigen Fällen kann die Krankenkasse auch Informationen vom Arbeitgeber anfordern, z.B. zur Bestätigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Klärung von Arbeitsbedingungen.

Was ist nicht zulässig?

Die Krankenkasse darf nicht nach Informationen fragen, die für die Bearbeitung des Krankengeldanspruchs nicht relevant sind. Fragen zu privaten Lebensumständen, die keinen Bezug zur Erkrankung oder Arbeitsfähigkeit haben, sind unzulässig. Beispiele hierfür wären detaillierte Angaben zum Privatleben, religiöse Überzeugungen oder politische Meinungen.

Datenschutzrechte der Versicherten:

Versicherte haben das Recht auf Auskunft über die von der Krankenkasse gespeicherten Daten. Sie können die Richtigkeit der Daten überprüfen und bei Bedarf Berichtigung verlangen. Bei unzulässiger Datenerhebung können Versicherte Widerspruch einlegen. Im Zweifel sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle wenden.

Im Fazit: Die Krankenkasse ist berechtigt, Informationen einzuholen, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz strikt eingehalten werden. Versicherte sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Zweifelsfall nachfragen oder sich beraten lassen, um sicherzustellen, dass ihre Daten korrekt und rechtmäßig verarbeitet werden. Eine transparente Kommunikation zwischen Versicherten und Krankenkasse ist hier essentiell.