Was darf eine PKA nicht machen?

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Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) übernehmen wichtige Aufgaben in der Apotheke, wie das Abfüllen und Etikettieren von Zubereitungen. Sie unterstützen bei Laborarbeiten und der Gerätepflege, jedoch liegt die Beratung und Abgabe apothekenpflichtiger Medikamente ausschließlich im Verantwortungsbereich des Apothekers.
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Beschränkungen für Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA)

In der Apotheke spielen Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des Apothekers. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Standards und die Patientensicherheit zu gewährleisten, gibt es jedoch bestimmte Tätigkeiten, die PKA nicht ausführen dürfen.

Abgabe und Beratung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten:

Die Abgabe und Beratung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten bleibt ausschließlich der Verantwortung des Apothekers vorbehalten. PKA dürfen solche Medikamente nicht abgeben oder darüber beraten, da diese Aufgaben ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Arzneimitteln erfordern.

Diagnose und Behandlung von Erkrankungen:

PKA sind nicht befugt, Patienten zu diagnostizieren oder zu behandeln, da dies die Kompetenz eines Arztes erfordert. Sie dürfen keine medizinischen Ratschläge erteilen oder Empfehlungen für die Behandlung von Erkrankungen geben.

Änderung von Verschreibungen:

PKA dürfen keine Änderungen an Verschreibungen vornehmen, da dies die Wirksamkeit und Sicherheit der Medikamente beeinträchtigen könnte. Nur der verschreibende Arzt ist berechtigt, Änderungen an Verschreibungen vorzunehmen.

Herstellung von Arzneimitteln:

Die Herstellung von Arzneimitteln ist eine komplexe Aufgabe, die fundierte Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Technologie erfordert. PKA dürfen keine Arzneimittel herstellen, da dies ein Risiko für die Patientensicherheit darstellen würde.

Verschreibung von Medikamenten:

PKA dürfen keine Medikamente verschreiben, da dies die Verantwortung eines Arztes oder Apothekers ist. Die Verschreibung von Medikamenten erfordert eine gründliche Untersuchung des Patienten und ein umfassendes Verständnis der zugrunde liegenden Erkrankung.

Durchführung von Injektionen:

Die Durchführung von Injektionen ist eine medizinische Maßnahme, die nur von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden darf. PKA verfügen nicht über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung, um Injektionen sicher verabreichen zu können.

Beratung zu alternativen Therapien:

PKA dürfen keine Ratschläge zu alternativen Therapien erteilen, da dies die medizinische Behandlung beeinträchtigen und zu potenziellen Risiken für den Patienten führen könnte.

Fazit:

Während PKA wertvolle Mitglieder des Apothekenteams sind, ist es wichtig, ihre Befugnisgrenzen zu verstehen. Die Einschränkungen für ihre Tätigkeiten dienen dem Schutz der Patientensicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die Zusammenarbeit mit dem Apotheker ist unerlässlich, um eine qualitativ hochwertige und sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.