Was passiert nach 4 Wochen Krankschreibung?
Nach vier Wochen Krankschreibung greift der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ab der fünften Woche übernimmt der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen die Lohnzahlung. Diese Wartezeit von vier Wochen beeinflusst den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht und dient lediglich als Vorlaufzeit, bevor die Arbeitgeberpflicht einsetzt.
Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und sich bemüht, relevante Aspekte zu vertiefen, um Duplizität zu vermeiden:
Was passiert nach 4 Wochen Krankschreibung? Ein umfassender Überblick
Eine Krankschreibung ist oft ein notwendiger Schritt, um sich von einer Krankheit zu erholen und die Gesundheit wiederherzustellen. Doch was passiert eigentlich, wenn die Krankschreibung länger als vier Wochen dauert? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen sollten.
Die ersten vier Wochen: Eine Zäsur
Die ersten vier Wochen einer Krankschreibung sind insofern eine wichtige Phase, als dass sie die Grundlage für die anschließende finanzielle Absicherung legen. Während dieser Zeit greifen in der Regel die üblichen Regelungen des Arbeitsvertrags, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Ab der fünften Woche
Nach Ablauf von vier Wochen greift der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet:
- Arbeitgeberpflicht: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ab dem ersten Tag der fünften Woche für maximal sechs Wochen das Gehalt fortzuzahlen. Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht in der Regel dem regulären Bruttogehalt.
- Keine Wartezeit im eigentlichen Sinne: Die oft genannte “Wartezeit” von vier Wochen ist keine tatsächliche Wartezeit, die den Anspruch auf Entgeltfortzahlung mindert. Sie markiert lediglich den Zeitpunkt, ab dem die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung beginnt.
- Voraussetzungen: Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, muss die Krankheit unverschuldet sein. Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. In der Regel ist spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung (gelber Schein) vorzulegen.
Was passiert nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung?
Wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert, endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt tritt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
- Krankengeld: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
- Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer während der Krankschreibung Arbeitslosengeld bezieht oder eine Rente erhält.
Weitere wichtige Aspekte
- Wiedereingliederung: Nach längerer Krankheit kann eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag sinnvoll sein. Dabei arbeitet der Arbeitnehmer zunächst weniger Stunden und steigert die Arbeitszeit allmählich.
- Kündigungsschutz: Während der Krankschreibung besteht grundsätzlich Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen Krankheit ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn die Krankheit dauerhaft ist und die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers dauerhaft beeinträchtigt ist.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer nach Möglichkeiten zu suchen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Fazit
Eine längere Krankschreibung kann viele Fragen aufwerfen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und sich gegebenenfalls rechtzeitig beraten zu lassen. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder einem Anwalt in Verbindung setzen, um alle relevanten Aspekte zu klären.
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