Was passiert, wenn man krankgeschrieben ist und rausgeht?

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Eine Krankschreibung schützt nicht vor Eigeninitiative. Kurze Arbeitsaufenthalte bleiben versichert, vorausgesetzt, die Gesundheit wird nicht beeinträchtigt und der Wunsch zur Tätigkeit ist selbstbestimmt. Die Wege zum Arbeitsplatz sind weiterhin abgedeckt.
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Was passiert, wenn man krankgeschrieben ist und rausgeht?

Eine Krankschreibung stellt eine ärztliche Bescheinigung dar, die bescheinigt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Sie schützt den Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie beispielsweise einer Abmahnung oder Kündigung. Allerdings gibt es einige Einschränkungen, was das Verhalten des krankgeschriebenen Arbeitnehmers angeht.

Eigeninitiative nicht verboten

Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer zu absoluter Passivität verpflichtet ist. Kurze Arbeitsaufenthalte, beispielsweise zum Abholen von Bescheinigungen oder um wichtige Unterlagen abzugeben, sind unter bestimmten Voraussetzungen versichert.

Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden

Voraussetzung für versicherte Arbeitsaufenthalte ist, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit selbstbestimmt erfolgen muss und keine Krankheitsfolgen hervorrufen darf.

Wege zum Arbeitsplatz abgedeckt

Auch die Wege zum und vom Arbeitsplatz sind im Rahmen der Krankschreibung weiterhin versichert. Allerdings sollte der Arbeitnehmer auf direktem Weg zum Zielort gelangen und sich unterwegs nicht unnötigen Risiken aussetzen.

Konsequenzen bei Verstoß

Verstößt ein krankgeschriebener Arbeitnehmer gegen die genannten Einschränkungen, kann dies zu Konsequenzen führen. Die Krankenkasse kann beispielsweise die Krankengeldzahlungen einstellen oder der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen.

Fazit

Eine Krankschreibung schützt Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Allerdings sind kurze Arbeitsaufenthalte nur zulässig, wenn die Gesundheit nicht beeinträchtigt wird und die Tätigkeit selbstbestimmt erfolgt. Auch die Wege zum Arbeitsplatz sind abgedeckt, sofern sie auf direktem Weg erfolgen. Verstöße gegen diese Einschränkungen können Konsequenzen nach sich ziehen.