Welche Krankheiten muss der Arbeitgeber mitteilen?
Arbeitgeber müssen über gesundheitliche Symptome informiert werden, die die eigene oder die Gesundheit anderer gefährden. Akute wie auch chronische Beschwerden erfordern sofortige Mitteilung. Dies gilt unabhängig von der Ursache.
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Meldepflicht für Krankheiten im Arbeitsverhältnis: Was muss der Arbeitgeber wissen?
Die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein wichtiges Gut, sowohl für die Betroffenen selbst als auch für den reibungslosen Ablauf im Unternehmen. Daher besteht für Arbeitnehmer die Pflicht, bestimmte Krankheiten ihrem Arbeitgeber zu melden. Doch welche Krankheiten fallen unter diese Meldepflicht? Und wann genau muss die Meldung erfolgen?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen gesundheitliche Beschwerden melden, die die eigene Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen oder die Gesundheit von Kollegen und Kunden gefährden könnten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung akut oder chronisch ist, ob sie beruflich bedingt ist oder im privaten Umfeld entstanden ist. Auch die vermutete Dauer der Erkrankung ist für die Meldepflicht zunächst unerheblich.
Konkret bedeutet das:
- Ansteckende Krankheiten: Infektionskrankheiten wie Grippe, Covid-19, Magen-Darm-Infekte, Masern, Windpocken oder Scharlach müssen umgehend gemeldet werden, um eine weitere Verbreitung am Arbeitsplatz zu verhindern. Hier ist schnelles Handeln besonders wichtig.
- Chronische Erkrankungen: Auch chronische Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie, Asthma oder psychische Leiden müssen gemeldet werden, sofern sie die Arbeitsfähigkeit beeinflussen oder im Arbeitsalltag zu Risiken führen könnten. Beispielsweise muss ein Epileptiker seinen Arbeitgeber informieren, um Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz zu ermöglichen.
- Allergien: Starke Allergien, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen oder im Betrieb zu Komplikationen führen könnten (z.B. Allergien gegen bestimmte Arbeitsstoffe), müssen ebenfalls gemeldet werden.
- Verletzungen: Auch Arbeitsunfälle und Verletzungen, die außerhalb der Arbeitszeit entstanden sind, müssen gemeldet werden, wenn sie die Arbeitsfähigkeit einschränken.
Wann muss gemeldet werden?
Die Meldung sollte so früh wie möglich erfolgen, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn. Bei plötzlich auftretenden Erkrankungen sollte der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden.
Wie muss gemeldet werden?
Die Form der Meldung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel genügt eine telefonische oder schriftliche Mitteilung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über die Art der Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Ein ärztliches Attest ist erst nach einer bestimmten Dauer der Krankheit erforderlich (in der Regel nach drei Tagen).
Warum ist die Meldepflicht wichtig?
Die Meldepflicht dient dem Schutz aller Beteiligten. Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der anderen Mitarbeiter zu ergreifen und den Arbeitsablauf anzupassen. Zudem kann der Arbeitgeber bei Bedarf Unterstützung anbieten und die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers planen.
Fazit:
Die Meldepflicht für Krankheiten ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und ihren Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend über gesundheitliche Probleme informieren, die die eigene oder fremde Gesundheit gefährden oder die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Im Zweifelsfall ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und die Situation individuell zu klären.
#Arbeitsschutz#Information#KrankheitenKommentar zur Antwort:
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