Wird der Arbeitgeber automatisch über eine Krankmeldung informiert?

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Krankmeldungen werden an den Arbeitgeber oder dessen Beauftragten elektronisch übermittelt. Die Information erfolgt in der Regel am Tag nach der ärztlichen Diagnose. Der Arbeitgeber ist somit zeitnah informiert.
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Wird der Arbeitgeber automatisch über eine Krankmeldung informiert? – Ein Überblick

Die Frage, ob der Arbeitgeber automatisch über eine Krankmeldung informiert wird, lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Die Antwort hängt entscheidend vom Verfahren ab, das der behandelnde Arzt und der Arbeitnehmer nutzen. Früher dominierte die schriftliche Krankmeldung per Post, die der Arbeitnehmer selbst an seinen Arbeitgeber senden musste. Heute hat sich die elektronische Übermittlung, meist durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), durchgesetzt. Diese elektronische Form der Krankmeldung bringt signifikante Änderungen mit sich.

Die eAU: Automatische Information – aber mit Einschränkungen

Die eAU, eingeführt um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ermöglicht eine direkte, elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt an die Krankenkasse und – sehr wichtig – an den Arbeitgeber oder dessen beauftragte Stelle. Dieser Prozess ist weitgehend automatisiert. Der Arbeitgeber wird also in der Regel innerhalb weniger Stunden bis zu einem Tag nach Ausstellung der Bescheinigung informiert. Dies gilt jedoch nur, wenn sowohl der Arzt als auch der Arbeitnehmer die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen und der Arbeitnehmer seine Daten korrekt bei seinem Arzt hinterlegt hat.

Herausforderungen und Ausnahmen:

Trotz der Automatisierung der eAU können dennoch Ausnahmen auftreten, die zu Verzögerungen oder einem Ausbleiben der automatischen Information führen:

  • Technische Probleme: Sowohl beim Arzt als auch beim Arbeitgeber kann es zu technischen Ausfällen oder Problemen mit der Software kommen, die die Übermittlung verzögern oder verhindern.
  • Falsche Daten: Fehlende oder falsche Angaben des Arbeitnehmers (z.B. falsche Arbeitgeberdaten) führen zu einer fehlerhaften Übermittlung oder gar zum Scheitern des Prozesses.
  • Nicht-Teilnahme an der eAU: Nicht alle Ärzte nutzen die eAU, und manche Arbeitnehmer lehnen die elektronische Übermittlung aus Datenschutzgründen ab. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer die Krankmeldung weiterhin selbst an den Arbeitgeber übermitteln.
  • Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder Zeitarbeit: Hier können abweichende Regelungen zur Übermittlung gelten.

Fazit:

Während die eAU eine weitgehende Automatisierung der Krankmeldung an den Arbeitgeber ermöglicht und zu einer schnelleren Information führt, ist diese Automatisierung nicht absolut garantiert. Technische Probleme, fehlerhafte Daten und die Nicht-Verwendung der eAU können dazu führen, dass der Arbeitgeber nicht automatisch informiert wird. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitnehmer selbst aktiv mit seinem Arbeitgeber kommunizieren und ihn über seine Arbeitsunfähigkeit informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Die frühzeitige und eindeutige Kommunikation ist in jedem Fall ratsam.