Wann muss ich den Arbeitgeber über eine Folgebescheinigung informieren?

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Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit geben Sie als Beginn der Arbeitsunfähigkeit den Tag an, der auf das vorherige Attest folgt. Dies ist der Tag, ab dem Ihr Mitarbeiter Ihnen die erneute Krankmeldung mitgeteilt hat.

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Wann muss ich den Arbeitgeber über eine Folgebescheinigung informieren?

Wer krankheitsbedingt ausfällt, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung länger andauert und eine Folgebescheinigung vom Arzt ausgestellt wird. Die Informationspflicht besteht unabhängig davon, ob die ursprüngliche Krankmeldung bereits abgelaufen ist oder noch gültig ist.

Konkret bedeutet das: Sobald Sie eine Folgebescheinigung erhalten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Warten Sie nicht bis zum Ende der Gültigkeit der vorherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Eine frühzeitige Information ermöglicht dem Arbeitgeber, entsprechend planen und reagieren zu können.

Wichtig ist die korrekte Angabe des Beginndatums: Entgegen der landläufigen Meinung beginnt die Folgebescheinigung nicht automatisch am Tag nach Ablauf der vorherigen. Stattdessen ist der Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf der Folgebescheinigung der Tag, an dem Sie Ihrem Arbeitgeber die erneute Krankmeldung mitgeteilt haben. Dies ist entscheidend für die korrekte Lohnfortzahlung und kann bei verspäteter Meldung zu Problemen führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Unverzügliche Informationspflicht: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort, sobald Sie eine Folgebescheinigung erhalten.
  • Beginndatum der Folgebescheinigung: Das Beginndatum ist der Tag, an dem Sie Ihrem Arbeitgeber die erneute Krankmeldung mitgeteilt haben, nicht automatisch der Folgetag der vorherigen Bescheinigung.
  • Form der Meldung: Die Form der Meldung (telefonisch, per E-Mail, persönlich etc.) sollte idealerweise mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein und den betrieblichen Gepflogenheiten entsprechen. Dokumentieren Sie die Meldung, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben.
  • Relevanz für die Lohnfortzahlung: Die korrekte und rechtzeitige Meldung ist wichtig für den Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Beispiel: Ihre ursprüngliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt bis einschließlich Freitag. Am Samstag fühlen Sie sich weiterhin krank und gehen am Montag zum Arzt, der Ihnen eine Folgebescheinigung ausstellt. Sie informieren Ihren Arbeitgeber noch am selben Montag über die fortdauernde Erkrankung. Das Beginndatum der Folgebescheinigung ist dann Montag, nicht Samstag.

Durch die Einhaltung dieser Punkte gewährleisten Sie eine reibungslose Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und sichern Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.