Welche Strafe bei 1,24 Promille?

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Überhöhte Alkoholwerte im Straßenverkehr führen zu empfindlichen Konsequenzen. Ein Wert über 1,1 Promille zieht in der Regel einen Punkteabzug in Flensburg, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich.

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Die rechtlichen Konsequenzen bei einem Alkoholwert von 1,24 Promille im Straßenverkehr sind gravierend und setzen sich aus verschiedenen Sanktionen zusammen.

Ein Alkoholwert von 1,24 Promille im Blut überschreitet deutlich die Grenze, ab der im Straßenverkehr mit erheblichen Konsequenzen gerechnet werden muss. Dieser Wert liegt deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille, der in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt. Die Konsequenzen sind daher in der Regel deutlich einschneidender als bei geringfügigen Überschreitungen.

Welche Strafen sind bei 1,24 Promille möglich?

Der genaue Umfang der Strafen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der konkreten Rechtslage im jeweiligen Bundesland, dem Vorstrafenregister des Fahrers und der genauen Umstände des Verkehrsverstoßes. Generell lässt sich aber folgendes sagen:

  • Punktabzug in Flensburg: Ein Führerscheinverstoß durch Alkoholfahrt führt in der Regel zu einem erheblichen Punktabzug im Verkehrszentralregister (Flensburg). Die Anzahl der Punkte ist abhängig von der konkreten Rechtslage und kann hoch sein.

  • Geldstrafe: Eine Geldstrafe ist praktisch immer Bestandteil der Sanktionen. Die Höhe ist abhängig von den obengenannten Faktoren und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.

  • Freiheitsstrafe: Bei einem so hohen Alkoholwert und in Abhängigkeit von den Umständen und der Rechtslage besteht in einigen Fällen die Möglichkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe, auch wenn diese eher selten ist. Die Freiheitsstrafe kann in Betracht gezogen werden, wenn die Schwere der Gefährdung des Straßenverkehrs besonders hoch eingeschätzt wird oder wenn bereits Vorstrafen vorliegen.

  • Führerscheinentzug: Der Führerscheinentzug ist die wahrscheinlichste und in der Regel auch strengste Sanktion. Die Dauer des Entzugs beträgt mindestens sechs Monate, kann aber bei einem Alkoholwert von 1,24 Promille bis zu fünf Jahren reichen. Die genauen Zeiträume hängen vom individuellen Fall ab und können vom Gericht festgelegt werden.

Zusätzliche Faktoren:

  • Vorstrafen: Bestehen bereits Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten, insbesondere wegen Alkoholdelikten, werden die Strafen in der Regel erhöht.

  • Art des Verstoßes: Ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abbiegemanöver oder ein anderes Verkehrsdelikt handelte, kann die Strafhöhe beeinflussen.

  • Umstände des Ereignisses: Hierzu zählen auch die Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Wahrnehmung durch den Alkoholgenuss. Die Gefährdung des Straßenverkehrs und des eigenen Lebens sowie des Lebens anderer Verkehrsteilnehmer werden von den Gerichten besonders berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist individuell und die genauen Strafen können nur von einem Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens festgelegt werden. Bei Fragen zu konkreten Fällen ist es unbedingt empfehlenswert, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.