Welche Strafe bei 2,3 Promille?

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Eine Blutalkoholkonzentration von 2,3 Promille führt zu empfindlichen Strafen. Neben hohen Bußgeldern drohen Fahrverbot, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. Wiederholte Trunkenheitsfahrten verschärfen die Konsequenzen erheblich, bis hin zu deutlich höheren Geldstrafen und längeren Fahrverboten.
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2,3 Promille: Die harten Konsequenzen einer Alkoholisierung am Steuer

Eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,3 Promille stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz dar und führt zu empfindlichen Strafen. Es handelt sich nicht mehr um einen Bagatellfall, sondern um einen schweren Verstoß, der die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gravierend gefährdet. Die Konsequenzen reichen weit über ein simples Bußgeld hinaus und können das Leben nachhaltig beeinflussen.

Welche Strafen drohen bei 2,3 Promille?

Bei einer BAK von 2,3 Promille ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen:

  • Hohes Bußgeld: Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter die individuelle Einkommenssituation des Betroffenen und das Vorliegen von Verschlimmerungstatbeständen. Bei einem solchen hohen Promillewert ist jedoch mit einem Bußgeld im hohen vierstelligen Bereich zu rechnen. Es kann deutlich über 1.000 Euro betragen.

  • Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist praktisch unausweichlich. Die Dauer des Fahrverbots hängt von der individuellen Bewertung des Gerichts ab, ist aber bei dieser Promillehöhe mit großer Wahrscheinlichkeit mehrere Monate lang.

  • Führerscheinentzug: Neben dem Fahrverbot wird der Führerschein in der Regel entzogen. Die Dauer des Entzugs wird im Einzelfall festgelegt und kann mehrere Monate, im Wiederholungsfall sogar Jahre betragen. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich “Idiotentest” genannt, erforderlich, um die Fahreignung wieder nachzuweisen. Das Bestehen dieser Untersuchung ist eine Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

  • Punkte in Flensburg: Es werden mehrere Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt. Dies kann zu weiteren Konsequenzen, wie z.B. höheren Versicherungsprämien, führen.

  • Strafanzeige: Bei einer BAK von 2,3 Promille wird in der Regel eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet. Dies kann zu einer freiheitsstrafe führen, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Auch die Zahlung einer Geldstrafe ist möglich.

Verschärfende Umstände:

Die Strafen können sich noch deutlich verschärfen, wenn zusätzliche Umstände hinzukommen, wie beispielsweise:

  • Unfall: War ein Unfall mit Personenschaden oder Sachschaden verbunden, erhöhen sich die Strafen erheblich. Es kann zu deutlich höheren Bußgeldern, längeren Fahrverboten und strengeren Strafen kommen.
  • Vorherige Verstöße: Wiederholte Trunkenheitsfahrten führen zu drakonischeren Sanktionen. Die Gerichte gehen in diesen Fällen deutlich härter vor. Es drohen deutlich höhere Geldstrafen, längere Fahrverbote und ein längerer Führerscheinentzug. Die MPU wird in solchen Fällen fast immer angeordnet.
  • Fahrt unter Einfluss anderer berauschender Mittel: Der Konsum weiterer Drogen oder Medikamente verschlimmert die Situation zusätzlich.

Fazit:

Eine BAK von 2,3 Promille am Steuer ist ein schwerer und gefährlicher Verstoß mit weitreichenden Konsequenzen. Die Strafen sind erheblich und können den Betroffenen finanziell, persönlich und beruflich stark beeinträchtigen. Alkohol und Autofahren gehören nicht zusammen. Die einzige Möglichkeit, solche drastischen Strafen zu vermeiden, ist, auf Alkohol am Steuer komplett zu verzichten.