Welche Versicherung zahlt bei Sturz?

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Stürze am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Privater Schutz greift außerhalb dieser Bereiche. Die Haftungspflicht des Arbeitgebers ist ein wichtiger Punkt.
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Sturz – Wer zahlt? Ein Überblick über Versicherungsansprüche

Ein falscher Schritt, eine nasse Stelle oder ein Stolperstein – Stürze gehören zu den häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Doch wer kommt eigentlich für die Kosten auf, wenn man stürzt und sich verletzt? Die Antwort ist komplexer, als man zunächst annehmen mag und hängt stark von den Umständen des Sturzes ab.

Arbeitsplatz und Arbeitsweg: Gesetzliche Unfallversicherung springt ein

Stürzt man am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Diese kommt für die Behandlungskosten auf, zahlt im Bedarfsfall eine Unfallrente und unterstützt bei der Rehabilitation. Wichtig ist, dass der Sturz in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Arbeitsweg steht.

Private Unfälle: Private Unfallversicherung bietet Schutz

Stürzt man hingegen in der Freizeit, zum Beispiel beim Einkaufen, beim Sport oder im eigenen Zuhause, so ist dies ein Fall für die private Unfallversicherung. Diese zahlt je nach abgeschlossener Police beispielsweise für:

  • Behandlungskosten: Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Medikamente
  • Invalidität: Einmalige Kapitalzahlung oder lebenslange Rente
  • Todesfallleistung: Hinterbliebenengeld für die Angehörigen

Haftungspflicht des Arbeitgebers: Wichtiger Faktor bei Arbeitsunfällen

Kommt es am Arbeitsplatz zu einem Sturz aufgrund von Fahrlässigkeit des Arbeitgebers – beispielsweise durch fehlende Warnschilder bei Glatteis oder defekte Treppenstufen – kann dieser haftbar gemacht werden. In diesem Fall greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers.

Wichtig: Betroffene sollten Stürze, egal ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, immer direkt dokumentieren (Fotos, Zeugenaussagen). Dies erleichtert die spätere Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung. Im Zweifel ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen.

Fazit: Ob gesetzliche Unfallversicherung, private Unfallversicherung oder die Haftung des Arbeitgebers – die Frage nach der Kostenübernahme bei einem Sturz ist vielschichtig. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig mit den eigenen Versicherungsansprüchen auseinanderzusetzen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.