Wer bezahlt die Trinkwasseruntersuchung?

18 Sicht
Trinkwasseranalysen in Mehrfamilienhäusern sind alle drei Jahre vorgeschrieben. Die Kosten für die Legionellenprüfung sind umlagefähig, sofern kein Befall vorliegt. Bei Befund tragen Eigentümer/Vermieter die zusätzlichen Kosten.
Kommentar 0 mag

Wer trägt die Kosten für eine Trinkwasseruntersuchung?

In Deutschland sind Trinkwasseruntersuchungen in Mehrfamilienhäusern nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre vorgeschrieben. Diese Untersuchungen dienen der Sicherstellung der Trinkwasserqualität und dem Schutz der Gesundheit der Bewohner. Die Kosten für diese Untersuchungen sind umlagefähig, sofern kein Befall mit Legionellen festgestellt wird.

Umlagefähigkeit der Kosten

Die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung werden in der Regel auf alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses umgelegt. Dies geschieht über die Betriebskostenabrechnung, in der die Kosten als “Kosten für Trinkwasseruntersuchung” aufgeführt werden. Umlagefähig sind dabei die Kosten für:

  • Die Probenahme
  • Die Untersuchung des Wassers auf chemische und mikrobiologische Parameter
  • Die Bewertung der Ergebnisse
  • Die Berichterstellung

Kosten bei Legionellenbefall

Wird bei der Trinkwasseruntersuchung ein Legionellenbefall festgestellt, trägt der Eigentümer bzw. Vermieter die zusätzlichen Kosten für die Sanierung. Diese Kosten können je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen erheblich sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Reinigung und Desinfektion des Wassersystems
  • Austausch von Armaturen und Leitungen
  • Installation von Filtern oder anderen technischen Maßnahmen

Ausnahmen von der Umlagefähigkeit

In einigen Fällen können die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung nicht auf die Bewohner umgelegt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Die Untersuchung auf Wunsch des Eigentümers durchgeführt wird.
  • Die Untersuchung aufgrund von baulichen Mängeln notwendig wird, die nicht vom Bewohner verursacht wurden.
  • Die Untersuchung zur Beseitigung eines Befalls mit Legionellen durchgeführt wird, der durch den Bewohner verursacht wurde.

In diesen Fällen trägt der Eigentümer bzw. Vermieter die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung selbst.

Fazit

Die Kosten für Trinkwasseruntersuchungen in Mehrfamilienhäusern sind in der Regel umlagefähig auf die Bewohner. Bei einem Befall mit Legionellen trägt der Eigentümer bzw. Vermieter die zusätzlichen Kosten für die Sanierung. Um die Kosten für Trinkwasseruntersuchungen zu minimieren, sollten Eigentümer und Bewohner gemeinsam darauf achten, dass das Wassersystem ordnungsgemäß gewartet wird und es nicht zu Verunreinigungen kommt.