Werden Krankmeldungen überprüft?
Krankmeldungen: Überprüfung durch den MDK – ein sensibles Verfahren
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich auch Krankschreibung genannt, ist ein vertrauensvolles Dokument, das die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters bescheinigt. Doch das Vertrauen kann erschüttert werden, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. Arbeitgeber haben in solchen Fällen die Möglichkeit, die Echtheit der AU durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen. Dieser Artikel beleuchtet das Verfahren, seine Grenzen und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Aspekte.
Wann ist eine Überprüfung durch den MDK gerechtfertigt?
Eine Überprüfung der AU durch den MDK ist kein Routineverfahren und sollte nur bei begründetem Verdacht auf Missbrauch in Anspruch genommen werden. Dieser Verdacht muss konkret sein und sich beispielsweise auf widersprüchliche Angaben, ein auffällig hohes Ausmaß an Fehlzeiten oder einen begründeten Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit stützen. Ein genereller Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mitarbeiters reicht nicht aus. Eine willkürliche Überprüfung verletzt die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und kann rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.
Das Verfahren:
Die Überprüfung durch den MDK ist ein komplexes Verfahren, welches strenge Vorgaben zum Datenschutz einhält. Der Arbeitgeber muss den MDK schriftlich beauftragen und dabei den Verdacht detailliert begründen. Er benötigt die Zustimmung des Mitarbeiters, was die rechtlichen Grenzen deutlich macht. Ohne Zustimmung ist eine Überprüfung nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger richterlicher Genehmigung möglich. Der MDK prüft dann die medizinische Begründung der AU anhand der vorliegenden Unterlagen, ohne den Mitarbeiter direkt zu befragen. Das Ergebnis wird dem Arbeitgeber und in anonymisierter Form der Krankenkasse mitgeteilt. Der Mitarbeiter erhält im Regelfall keine direkte Kenntnis vom Prüfverfahren, es sei denn, der MDK stellt fest, dass die AU unrechtmäßig ausgestellt wurde.
Datenschutzrechtliche Aspekte:
Die Überprüfung einer AU durch den MDK greift tief in die Privatsphäre des Mitarbeiters ein. Der Arbeitgeber muss daher besonders sorgfältig vorgehen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) beachten. Dies beinhaltet die Minimierung der Daten, die Vertraulichkeit der Daten und die Transparenz des Verfahrens. Eine rechtswidrige Überprüfung kann zu Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters führen.
Fazit:
Die Möglichkeit, eine AU durch den MDK prüfen zu lassen, ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Missbrauch. Sie sollte jedoch äusserst zurückhaltend und nur bei konkreten, nachvollziehbaren Anhaltspunkten für einen Missbrauch eingesetzt werden. Der Schutz der Privatsphäre des Mitarbeiters und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben höchste Priorität. Ein sorgfältiges Abwägen zwischen dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers und den Grundrechten des Mitarbeiters ist unerlässlich. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
#Krankmeldungen#Mitarbeiter#PrüfungenKommentar zur Antwort:
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