Werden Krankmeldungen kontrolliert?

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Arbeitgeber erhalten lediglich Informationen zu etwaigen Diskrepanzen zwischen Arzt- und MDK-Bewertung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der konkrete Krankheitsgrund bleibt vertraulich und wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Der Betriebsarzt spielt dabei keine Kontrollfunktion.

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Werden Krankmeldungen kontrolliert? – Ein Blick hinter die Kulissen

Die Frage, ob Arbeitgeber Krankmeldungen kontrollieren, ist komplex und oft mit Missverständnissen behaftet. Die gängige Vorstellung von umfassenden Kontrollen durch den Betriebsarzt oder gar eine detaillierte Prüfung der Krankheitsgründe ist in der Realität nicht die Regel.

Arbeitgeber erhalten lediglich Informationen zu etwaigen Diskrepanzen zwischen der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Diese Bewertung dient der Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Der konkrete Krankheitsgrund bleibt streng vertraulich und wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber im Normalfall nicht erfährt, ob ein Mitarbeiter beispielsweise Erkältung, Rückenprobleme oder eine andere Erkrankung hat. Die Information beschränkt sich auf die Feststellung, ob die ärztliche Bescheinigung der Bewertung des MDK entspricht. Sollte es Abweichungen geben, wird der Arbeitgeber über den Sachverhalt informiert. Eine eigenständige Kontrolle der Krankmeldungen durch den Betriebsarzt hingegen findet im Regelfall nicht statt. Die Rolle des Betriebsarztes besteht in der Regel in der Beratung und Unterstützung im Umgang mit arbeitsmedizinischen Fragestellungen.

Die Vertraulichkeit des Krankheitsgrundes ist durch das Datenschutzrecht geschützt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Daten ihrer Mitarbeiter zu schützen und dürfen diese Informationen nicht ohne berechtigten Grund weitergeben oder verwenden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Kontrollen von Krankmeldungen finden in der Regel nicht in dem Umfang statt, wie oft angenommen. Die Überprüfung beschränkt sich auf die Übereinstimmung der ärztlichen Bescheinigung mit der MDK-Bewertung, der genaue Krankheitsgrund bleibt jedoch vertraulich.