Wie kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen?
Wie kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen?
Arbeitgeber haben das Recht, die Krankmeldung eines gesetzlich versicherten Mitarbeiters überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass diese korrekt und nicht missbräuchlich verwendet wird. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen darüber, wie diese Überprüfung ablaufen kann:
Möglichkeiten der Überprüfung
Arbeitgeber können eine Krankmeldung wie folgt überprüfen:
- Eigenständige Prüfung: Der Arbeitgeber prüft selbst die Krankmeldung auf Auffälligkeiten wie Unplausibilitäten oder Inkonsistenzen.
- Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK): Der Arbeitgeber kann die Krankmeldung an den MDK senden, der eine medizinische Überprüfung durchführt.
Voraussetzungen für eine Überprüfung
Um eine Krankmeldung überprüfen zu lassen, muss der Arbeitgeber begründete Zweifel an ihrer Echtheit oder dem Umfang der Arbeitsunfähigkeit haben. Dies kann beispielsweise bei folgenden Verdachtsmomenten der Fall sein:
- Häufige oder lange Krankmeldungen
- Auffälligkeiten bei der Angabe von Symptomen
- Hinweise auf Aktivitäten, die mit der angegebenen Arbeitsunfähigkeit unvereinbar sind
Ablauf der Überprüfung
- Einleitung der Überprüfung: Der Arbeitgeber informiert den Mitarbeiter über den Verdacht und die geplante Überprüfung.
- Übermittlung der Krankmeldung: Der Arbeitgeber sendet die Krankmeldung an den MDK.
- Medizinische Begutachtung: Der MDK prüft die Krankmeldung medizinisch und führt gegebenenfalls eine Untersuchung des Mitarbeiters durch.
- Gutachten: Der MDK erstellt ein Gutachten, in dem er seine Einschätzung zur Arbeitsunfähigkeit abgibt.
Kosten und Aufwand
Die Überprüfung einer Krankmeldung durch den MDK ist mit zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden. Die Kosten variieren je nach Umfang der Überprüfung.
Konsequenzen
Wird die Krankmeldung als unberechtigt eingestuft, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, wie zum Beispiel:
- Abmahnung
- Kündigung
Hinweis: Arbeitgeber sollten die Überprüfung einer Krankmeldung nur in begründeten Verdachtsfällen in Betracht ziehen und dabei die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters wahren.
#Arbeitgeber Rechte#Arbeitsunfähigkeit#Krankmeldung PrüfenKommentar zur Antwort:
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