Was darf der Arbeitgeber, wenn ich krank bin?

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Krankheitsbedingte Auszeiten dürfen nicht mit Arbeitspflichten kollidieren. Fahrten zum Arzt, zur Apotheke oder Einkäufe sind erlaubt. Der Arbeitgeber kann keine Einschränkungen bei Aktivitäten vornehmen, die die Genesung unterstützen.
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Krankheit im Job: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Krankheit am Arbeitsplatz ist eine sensible Angelegenheit, die klare Regelungen erfordert. Während der Arbeitgeber ein Interesse an der kontinuierlichen Arbeitsleistung hat, stehen den Arbeitnehmern Rechte zu, die ihre Genesung unterstützen. Die Balance zwischen diesen Interessen muss im Einklang mit dem Arbeitsrecht gefunden werden.

Was der Arbeitgeber darf, wenn ein Mitarbeiter krank ist:

Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Erfüllung der vereinbarten Arbeitsverpflichtungen. Im Falle einer Erkrankung darf er daher nicht mit zusätzlichen Arbeitsaufgaben belasten oder die Erholung des Mitarbeiters behindern. Die wichtigste Pflicht des Arbeitnehmers ist es, die Krankheit unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen. Dabei sollte die entsprechende Dokumentation (z.B. Arztbescheinigung) bereitgestellt werden, wenn dies im jeweiligen Arbeitsverhältnis üblich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Arbeitgeber hat ein Recht auf die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber das Recht, die Abwesenheit des Arbeitnehmers zu dokumentieren und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu begründen.

Was der Arbeitgeber NICHT darf:

Der Arbeitgeber darf keine Einschränkungen bei Aktivitäten vornehmen, die die Genesung eines kranken Mitarbeiters unterstützen. Dies beinhaltet Fahrten zum Arzt, zur Apotheke oder die Beschaffung notwendiger Medikamente oder medizinischer Hilfsmittel. Er darf keine zusätzlichen Arbeitsaufgaben oder sonstige Einschränkungen auferlegen, die die Genesung erschweren. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber keine Einschränkungen vornehmen, die die Genesung des Mitarbeiters unverhältnismäßig behindern oder über die notwendigen organisatorischen Notwendigkeiten hinausgehen. Beispielsweise ist eine unnötige Einbeziehung in Arbeitsprozesse während der Krankheit unzulässig. Es darf keine Diskriminierung wegen Krankheit stattfinden.

Wichtige Punkte:

  • Unverzügliche Information: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über seine Erkrankung zu informieren.

  • Dokumentation: Die Form der Dokumentation der Krankheit (z.B. Arztbescheinigung) richtet sich nach den gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben.

  • Rechte des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat das Recht, die Abwesenheit zu dokumentieren und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu begründen.

  • Verhältnismäßigkeit: Die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen müssen verhältnismäßig und angemessen sein.

  • Arbeitspflichten: Krankheitsbedingte Auszeiten dürfen nicht mit Arbeitspflichten kollidieren.

Fazit:

Die Krankheit eines Mitarbeiters stellt den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen. Sowohl die Rechte des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers müssen dabei sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Ein respektvoller und verständnisvoller Umgang kann dabei entscheidend für die Genesung und die Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung sein. Im Zweifel gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn Unsicherheit besteht, sollte man sich an die entsprechenden Experten (z.B. Betriebsrat, Rechtsanwalt) wenden. Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar.