Wie lange ist man krank ohne Arztzeugnis?

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Arbeitgeber können ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag fordern. Ohne vorherige Vereinbarung gilt dies als Standard. Eine abweichende Regelung, beispielsweise erst ab dem dritten Tag, verpflichtet den Arbeitgeber zum Nachweis der Arbeitsfähigkeit während der ersten Tage. Dies liegt in seiner Beweispflicht.

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Wie lange ist man krank ohne Arztzeugnis? – Ein Überblick für Arbeitnehmer

Die Frage, wie lange man ohne ärztliches Attest krankgeschrieben sein kann, ist für viele Arbeitnehmer relevant und leider nicht pauschal zu beantworten. Die Rechtslage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der jeweiligen gesetzlichen Regelung.

Die gesetzliche Grundlage:

Grundsätzlich existiert keine gesetzlich festgelegte Frist, ab der ein Arztzeugnis zwingend erforderlich ist. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag anzufordern. Das ist gängige Praxis und wird oft auch in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten. Dieses Recht des Arbeitgebers basiert auf seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und dem legitimen Interesse, den Krankheitsverlauf zu überwachen und gegebenenfalls Lohnfortzahlung zu gewährleisten.

Der entscheidende Punkt: Beweislastumkehr

Fehlt eine explizite Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, die einen späteren Zeitpunkt für die Vorlage eines Attestes festlegt (z.B. ab dem dritten Krankheitstag), liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Heißt: Fordert der Arbeitgeber erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest an, muss er selbst beweisen, dass der Arbeitnehmer an den ersten beiden Tagen tatsächlich arbeitsunfähig war. Dies ist in der Praxis oft schwierig zu belegen.

Ausnahmen und individuelle Vereinbarungen:

Es können individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, die von der gängigen Praxis abweichen. Eine solche Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Auch Betriebsvereinbarungen können Regelungen treffen, die von der generellen Möglichkeit der Attestanforderung ab dem ersten Tag abweichen.

Folgen bei Nichtvorlage eines Attestes:

Wird ein vom Arbeitgeber rechtmäßig angefordertes Attest nicht vorgelegt, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen. Die Rechtslage ist hier jedoch komplex und hängt vom Einzelfall, dem Verhalten des Arbeitnehmers und der konkreten Vereinbarung ab.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ob und wann ein Arztzeugnis erforderlich ist, hängt von der individuellen Situation ab. Im Zweifel sollte man sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und eine klare Regelung vereinbaren. Die sichere Variante ist die Vorlage eines Attestes bereits ab dem ersten Krankheitstag, um jegliche Unsicherheiten und mögliche Konflikte zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist die Beratung durch einen Anwalt oder eine Gewerkschaft empfehlenswert.