Wie oft zahlt die Krankenkasse ein Hautscreening?

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Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert für Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening. Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung und ist ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz. Nutzen Sie Ihr Recht auf regelmäßige Hautkrebsvorsorge!

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Hautkrebsvorsorge: Wann zahlt die Krankenkasse?

Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland. Früh erkannt, ist er in der Regel gut behandelbar. Daher ist die regelmäßige Hautkrebsvorsorge essentiell. Doch wie oft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten?

Die gute Nachricht: Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ab einem Alter von 35 Jahren haben Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre. Dies gilt unabhängig von Vorerkrankungen oder familiärer Vorbelastung. Diese Vorsorgeuntersuchung wird von speziell ausgebildeten Hautärzten durchgeführt und beinhaltet eine gründliche Untersuchung der gesamten Haut auf verdächtige Veränderungen wie Muttermale, Pigmentflecken oder andere Auffälligkeiten.

Wichtig: Es handelt sich hierbei um ein Screening, nicht um eine Behandlung. Sollte der Arzt während des Screenings verdächtige Veränderungen feststellen, werden weitere Untersuchungen – beispielsweise eine Gewebeprobe (Biopsie) – in der Regel ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für diese weiterführenden Maßnahmen hängen jedoch vom individuellen Fall ab und können von der Kasse im Einzelfall geprüft werden.

Was passiert beim Hautkrebs-Screening?

Die Untersuchung selbst dauert in der Regel nur wenige Minuten. Der Hautarzt befragt Sie zunächst zu Ihrer Hautkrebsvorgeschichte und Ihren Risikofaktoren (z.B. Sonnenexposition, zahlreiche Muttermale). Anschließend wird Ihre gesamte Haut, inklusive Kopfhaut, gründlich untersucht. Der Arzt achtet dabei auf Größe, Form, Farbe und Beschaffenheit von Muttermalen und anderen Hautveränderungen. Verdächtige Veränderungen werden dokumentiert und gegebenenfalls weiter abgeklärt.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Um einen Termin für ein Hautkrebs-Screening zu vereinbaren, wenden Sie sich am besten direkt an einen Hautarzt Ihrer Wahl. Informieren Sie ihn bereits bei der Terminvereinbarung darüber, dass es sich um eine vom Gesetzgeber vorgesehene Vorsorgeuntersuchung handelt, damit die Abrechnung mit der Krankenkasse reibungslos verläuft. Die meisten Kassen benötigen keine vorherige Überweisung vom Hausarzt.

Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen:

Auch zwischen den vom Gesetzgeber finanzierten Screenings sollten Sie auf Ihre Haut achten und regelmäßig selbst eine Kontrolle durchführen. Achten Sie auf Veränderungen bestehender Muttermale oder das Auftreten neuer, verdächtiger Veränderungen. Bei Unsicherheiten sollten Sie umgehend einen Hautarzt aufsuchen. Eine gesunde Lebensweise mit ausreichend Sonnenschutz trägt ebenfalls maßgeblich zur Prävention von Hautkrebs bei.

Fazit: Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Hautkrebsvorsorge! Frühzeitige Erkennung kann Leben retten. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin und schützen Sie Ihre Gesundheit.