Wer meldet den Arbeitgeberwechsel der Krankenkasse?
Seit 2021 entfallen Papier-Mitgliedsbescheinigungen: Beschäftigte teilen ihrem Arbeitgeber ihre Krankenkasse formlos mit. Dieser meldet sie über das Arbeitgeber-Meldeverfahren bei der neuen Kasse an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt elektronisch.
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Wer meldet den Arbeitgeberwechsel der Krankenkasse?
Ab 2021 gibt es keine Papier-Mitgliedsbescheinigungen mehr. Wenn Arbeitnehmer ihre Krankenkasse wechseln, müssen sie dies ihrem Arbeitgeber formlos mitteilen. Der Arbeitgeber meldet die neue Krankenkasse über das Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt elektronisch.
Vorteile des neuen Verfahrens:
- Schnell und einfach: Die Meldung erfolgt elektronisch, was Zeit und Aufwand spart.
- Fehlerfrei: Durch die elektronische Übermittlung werden Fehler minimiert.
- Transparent: Arbeitnehmer können den Status ihrer Meldung jederzeit online einsehen.
So geht’s:
- Arbeitnehmer informieren den Arbeitgeber: Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber ihre neue Krankenkasse formlos mit.
- Arbeitgeber meldet die neue Krankenkasse: Der Arbeitgeber meldet die neue Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses oder des Wechsels der Krankenkasse.
- Elektronische Bestätigung: Die Krankenkasse bestätigt die Mitgliedschaft elektronisch. Der Arbeitnehmer erhält eine Benachrichtigung per Post oder E-Mail.
Wichtig: Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die korrekten Daten der neuen Krankenkasse mitteilen, einschließlich:
- Name der Krankenkasse
- Kassenart (z. B. gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung)
- Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Fazit:
Das neue Verfahren zur Meldung von Arbeitgeberwechseln bei Krankenkassen ist einfach, schnell und fehlerfrei. Es entlastet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und sorgt für eine reibungslose Übermittlung der Daten.
#Arbeitgeberwechsel#Krankenkasse#MeldungKommentar zur Antwort:
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