Wer meldet den Arbeitgeberwechsel der Krankenkasse?

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Seit 2021 entfallen Papier-Mitgliedsbescheinigungen: Beschäftigte teilen ihrem Arbeitgeber ihre Krankenkasse formlos mit. Dieser meldet sie über das Arbeitgeber-Meldeverfahren bei der neuen Kasse an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt elektronisch.

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Wer meldet den Arbeitgeberwechsel der Krankenkasse?

Ab 2021 gibt es keine Papier-Mitgliedsbescheinigungen mehr. Wenn Arbeitnehmer ihre Krankenkasse wechseln, müssen sie dies ihrem Arbeitgeber formlos mitteilen. Der Arbeitgeber meldet die neue Krankenkasse über das Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt elektronisch.

Vorteile des neuen Verfahrens:

  • Schnell und einfach: Die Meldung erfolgt elektronisch, was Zeit und Aufwand spart.
  • Fehlerfrei: Durch die elektronische Übermittlung werden Fehler minimiert.
  • Transparent: Arbeitnehmer können den Status ihrer Meldung jederzeit online einsehen.

So geht’s:

  1. Arbeitnehmer informieren den Arbeitgeber: Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber ihre neue Krankenkasse formlos mit.
  2. Arbeitgeber meldet die neue Krankenkasse: Der Arbeitgeber meldet die neue Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses oder des Wechsels der Krankenkasse.
  3. Elektronische Bestätigung: Die Krankenkasse bestätigt die Mitgliedschaft elektronisch. Der Arbeitnehmer erhält eine Benachrichtigung per Post oder E-Mail.

Wichtig: Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die korrekten Daten der neuen Krankenkasse mitteilen, einschließlich:

  • Name der Krankenkasse
  • Kassenart (z. B. gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung)
  • Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Fazit:

Das neue Verfahren zur Meldung von Arbeitgeberwechseln bei Krankenkassen ist einfach, schnell und fehlerfrei. Es entlastet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und sorgt für eine reibungslose Übermittlung der Daten.