Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Kontrolle beim Zahnarzt?

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Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Erwachsenen zweimal jährlich eine kostenlose Zahnkontrolle an. Jährlich übernimmt sie die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Zudem können Versicherte alle zwei Jahre einen Parodontalen Screening-Index (PSI) zur Früherkennung von Parodontose erstellen lassen.

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Zahngesundheit im Blick: Wie oft zahlt die Krankenkasse die Kontrolle?

Die regelmäßige Vorsorge ist der Schlüssel zu gesunden Zähnen und Zahnfleisch. Doch wie oft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die zahnärztliche Kontrolle und welche Leistungen sind dabei enthalten? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie man vielleicht denkt, denn der Umfang der Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab und variiert leicht je nach Krankenkasse. Grundsätzlich gilt jedoch: Die GKV unterstützt die Vorsorge aktiv.

Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen: Erwachsene haben in der Regel Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Diese Untersuchungen dienen der Früherkennung von Karies, Parodontitis und anderen Erkrankungen des Zahnhalteapparates. Wichtig ist hier, dass es sich um reine Kontrolluntersuchungen handelt. Die Kosten für notwendige Behandlungen – beispielsweise das Füllen eines kariösen Zahns – werden nur anteilig oder gar nicht übernommen, sofern keine spezielle Vereinbarung mit der Krankenkasse getroffen wurde.

Professionelle Zahnreinigung (PZR): Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung. Die GKV übernimmt einmal jährlich die Kosten für eine PZR. Dies ist besonders wichtig, da selbst gründliche häusliche Zahnpflege nicht alle Beläge entfernen kann. Die PZR entfernt hartnäckige Beläge und Verfärbungen und poliert die Zähne, wodurch das Risiko von Karies und Parodontitis deutlich reduziert wird. Beachten Sie: Nicht jede Krankenkasse übernimmt die volle Kostenhöhe. Es kann zu einer Zuzahlungspflicht kommen.

Parodontaler Screening-Index (PSI): Zur Früherkennung von Parodontitis (Parodontose) bietet die GKV alle zwei Jahre die Möglichkeit, einen Parodontalen Screening-Index (PSI) erstellen zu lassen. Dieser kurze und einfache Test dient der Bestimmung des Zahnfleischzustandes und ermöglicht eine frühzeitige Diagnose von möglichen Entzündungen. Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend, um schwerwiegende Folgen wie Zahnverlust zu vermeiden. Auch hier können je nach Krankenkasse Zuzahlungen anfallen.

Individuelle Unterschiede: Es ist wichtig zu beachten, dass die beschriebenen Leistungen als Richtwerte zu verstehen sind. Die konkreten Leistungen und die Höhe der Kostenübernahme können je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungsvertrag variieren. Eine genaue Auskunft erhalten Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Zahnarzt. Zusätzlich bieten einige Kassen erweiterte Leistungen im Rahmen von Bonusprogrammen an. Informieren Sie sich deshalb über die Leistungen Ihrer Krankenkasse.

Fazit: Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt die Zahnvorsorge aktiv, indem sie regelmäßig Kontrolluntersuchungen, professionelle Zahnreinigungen und den PSI finanziert. Eine aktive Mitarbeit durch regelmäßige Besuche beim Zahnarzt ist jedoch unerlässlich, um die Zahngesundheit langfristig zu erhalten und mögliche Kosten durch aufwendige Behandlungen zu vermeiden. Nutzen Sie die angebotenen Leistungen und investieren Sie in Ihre Zahngesundheit – es lohnt sich!