Wie viel Geld bekommt man nach 6 Wochen krank von der Krankenkasse?

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Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit beginnt die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse. Dieses entspricht in der Regel 70% des Bruttogehalts und wird – abhängig von der Diagnose – bis zu 72 Wochen lang ausgezahlt. Eine erneute Erkrankung nach kurzer Arbeitsaufnahme kann die Anspruchsdauer beeinflussen.

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Krankengeld nach sechs Wochen Krankheit

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zahlt die Krankenkasse ab der siebten Woche ein Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens.

Berechnung des Krankengeldes

Das Krankengeld wird auf Basis des Bruttoeinkommens der letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Dabei werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt.

Dauer der Zahlung

Das Krankengeld wird in der Regel bis zu 78 Wochen lang gezahlt. Bei bestimmten Erkrankungen, wie z. B. Krebs, kann die Anspruchsdauer auf bis zu 104 Wochen verlängert werden.

Anspruchsvoraussetzungen

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Sechs Wochen ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit

Ausnahme: erneute Erkrankung

Wenn ein Arbeitnehmer nach einer kurzen Arbeitsaufnahme erneut erkrankt, kann dies die Anspruchsdauer auf Krankengeld beeinflussen. In diesem Fall wird die neue Krankheitsphase an die vorherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet.

Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, das dem Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zustand. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze, die 90 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten darf.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 € brutto im Monat. Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit erhält er ab der siebten Woche ein Krankengeld in Höhe von 2.100 € brutto (70 % von 3.000 €).