Wie viel kostet ein ärztliches Attest?

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Die Kosten für ein ärztliches Attest variieren je nach Aufwand, Schwierigkeit und Umständen. Einfache Atteste kosten 2,33 Euro, während komplexere Atteste bis zu 8,16 Euro kosten können. Abweichungen vom 2,3-fachen Gebührensatz von 5,36 Euro müssen gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ begründet werden.

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Der Preis für ärztliche Atteste: Ein Überblick

Ein ärztliches Attest – ein scheinbar simples Dokument – kann in der Realität unterschiedlichste Kosten verursachen. Die Preisspanne reicht von wenigen Euro bis zu deutlich höheren Beträgen, abhängig von verschiedenen Faktoren. Eine pauschale Aussage über die Kosten ist daher unmöglich. Stattdessen muss man die Preisgestaltung im Kontext der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) betrachten.

Die Grundlage: Die GOÄ

Die Grundlage für die Berechnung der Kosten eines ärztlichen Attests bildet die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen, und auch die Erstellung eines Attests fällt darunter. Die GOÄ sieht dabei keine eigene Gebührennummer für „Atteste“ vor. Vielmehr werden die Kosten nach dem Aufwand bestimmt, der für die Erstellung notwendig ist. Das bedeutet, ein einfaches Attest, welches beispielsweise nur die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, wird deutlich günstiger sein als ein komplexes Gutachten, das umfangreiche Untersuchungen und Recherchen erfordert.

Einfache Atteste:

Für einfache Atteste, die lediglich eine kurze Bestätigung eines Sachverhalts erfordern (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für wenige Tage ohne besondere Umstände), wird in der Regel die Gebühr gemäß der GOÄ mit dem einfachen Satz (2,3-facher Gebührensatz) berechnet. Dieser liegt derzeit bei ca. 5,36 € (2,3-facher Gebührensatz von 2,33 €). Abweichungen nach unten sind in der Regel nicht möglich, nach oben hingegen schon.

Komplexere Atteste:

Die Kosten steigen deutlich an, sobald das Attest einen höheren Aufwand erfordert. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Umfangreichen Untersuchungen: Waren zusätzliche Untersuchungen (z.B. Blutuntersuchungen, EKG) notwendig, um die Angaben im Attest zu untermauern?
  • Komplexer medizinischer Fragestellung: Erfordert das Attest die Beurteilung komplexer medizinischer Zusammenhänge?
  • Zeitaufwand: Wie viel Zeit hat der Arzt für die Anamnese, die Untersuchung und die Dokumentation benötigt?
  • Gutachten für Behörden oder Versicherungen: Diese erfordern oft eine detailliertere und umfangreichere Dokumentation, was den Aufwand und damit die Kosten erhöht. Hier können die Kosten deutlich über dem einfachen Satz liegen und bis zu 8,16 € (3,5-facher Gebührensatz) und darüber hinausgehen.

Begründungspflicht für höhere Gebühren:

Gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ müssen Abweichungen vom einfachen Gebührensatz (2,3-facher Satz) vom Arzt begründet werden. Der Arzt ist verpflichtet, die Notwendigkeit der höheren Gebühr transparent darzulegen und zu dokumentieren. Dies kann z.B. durch eine detaillierte Auflistung des Aufwands geschehen.

Individuelle Beratung:

Letztendlich ist die Frage nach den Kosten eines ärztlichen Attests nur individuell zu beantworten. Die beste Möglichkeit, die zu erwartenden Kosten zu erfahren, ist ein direktes Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Dieser kann den Aufwand einschätzen und die voraussichtlichen Kosten transparent kommunizieren. Ein Vergleich verschiedener Ärzte ist in dieser Hinsicht ebenfalls sinnvoll.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Kosten eines ärztlichen Attests sind nicht pauschal zu bestimmen und hängen maßgeblich vom individuellen Aufwand ab. Einfache Atteste bewegen sich im Bereich um 5,36 €, während komplexere Atteste deutlich teurer werden können. Transparenz seitens des Arztes über die Kosten und deren Begründung ist dabei unerlässlich.