Wann stellt ein Arzt ein Attest aus?
Arbeitnehmer müssen Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Eine ärztliche Bescheinigung ist erst ab dem vierten Krankheitstag Pflicht, kann aber vom Arbeitgeber auch früher verlangt werden.
Wann stellt ein Arzt ein Attest aus?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, auch bekannt als “Attest”, ist grundsätzlich ab dem vierten Tag der Krankheit erforderlich. Der Arbeitgeber kann jedoch auch früher ein Attest verlangen.
Gründe für die Ausstellung eines Attests
Ein Attest bestätigt die Arbeitsunfähigkeit des Patienten und bescheinigt, dass er für die Dauer der Erkrankung nicht arbeitsfähig ist. Dies kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:
- Rechtliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit. Ein Attest dient als Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung erfüllt sind.
- Eigeninteresse des Patienten: Ein Attest schützt den Patienten vor rechtlichen Konsequenzen, wie z. B. einer Kündigung wegen unentschuldigter Abwesenheit.
- Anforderungen des Arbeitgebers: Viele Arbeitgeber verlangen ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag oder nach einer bestimmten Dauer der Erkrankung.
Ausnahmen von der Attestpflicht
In folgenden Fällen ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich:
- Kurzfristige Erkrankung: Wenn die Arbeitsunfähigkeit weniger als drei Arbeitstage dauert, kann sie ohne Attest gemeldet werden.
- Ausnahmen im Gesetz: In einigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass kein Attest erforderlich ist, z. B. bei häuslicher Pflege eines erkrankten Kindes.
- Vereinbarung mit dem Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass bei kurzen Erkrankungen kein Attest verlangt wird.
Antrag auf ein Attest
Um ein Attest zu erhalten, muss der Patient einen Arzt aufsuchen und seine Symptome beschreiben. Der Arzt entscheidet dann über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Patienten sollten unbedingt den Grund für die Attestpflicht angeben, damit der Arzt weiß, welchen Umfang die Bescheinigung haben muss.
Wichtig:
- Ein Attest ist ein offizielles Dokument und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
- Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber eine amtsärztliche Untersuchung verlangen.
Kommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.