Wie viele Fehltage darf man im Betrieb haben?

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Im Allgemeinen regeln Betriebe die zulässigen Fehltage eigenverantwortlich. Üblich ist jedoch ein Richtwert von maximal 10 % der Arbeitszeit, was bei einer dreijährigen Ausbildungszeit rund 66 krankheitsbedingten Abwesenheitstagen entspricht.

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Zulässige Fehltage im Betrieb

Die Anzahl der zulässigen Fehltage im Betrieb ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird in der Regel durch die jeweiligen Betriebsordnungen festgelegt. Üblich ist jedoch ein Richtwert von maximal 10 % der Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass bei einer Vollzeittätigkeit mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden ein Mitarbeiter pro Jahr bis zu 80 Stunden oder 10 Arbeitstage fehlen darf.

In bestimmten Branchen oder bei bestimmten Tätigkeiten können jedoch auch höhere oder niedrigere Fehlzeitenquoten zulässig sein. So haben beispielsweise Mitarbeiter im Schichtdienst oder in körperlich schweren Berufen häufig eine höhere Krankenquote. Auch bei Mitarbeitern mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen können höhere Fehlzeiten toleriert werden.

Um die Fehlzeiten der Mitarbeiter zu überwachen, führen viele Betriebe ein Fehlzeitenkonto. Auf diesem Konto werden die krankheitsbedingten Abwesenheitstage des Mitarbeiters festgehalten. Erreicht ein Mitarbeiter die zulässige Fehlzeitenquote, kann der Betrieb entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die zulässigen Fehltage nur eine Richtlinie darstellen. Im Einzelfall kann der Betrieb die Fehlzeiten eines Mitarbeiters auch dann tolerieren, wenn diese die zulässige Quote überschreiten. Dies hängt beispielsweise von der Schwere der Krankheit oder den persönlichen Umständen des Mitarbeiters ab.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zulässigen Fehltage im Betrieb von der jeweiligen Betriebsordnung abhängen. Üblich ist jedoch ein Richtwert von maximal 10 % der Arbeitszeit. In bestimmten Fällen können jedoch auch höhere oder niedrigere Fehlzeitenquoten zulässig sein. Die Fehlzeiten der Mitarbeiter werden in der Regel auf einem Fehlzeitenkonto festgehalten, und der Betrieb kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn ein Mitarbeiter die zulässige Fehlzeitenquote überschreitet.