Wie viele Tage darf man ohne Attest fehlen in der Arbeit?

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Die maximale Anzahl unentschuldigt fehlender Arbeitstage ohne ärztliches Attest liegt bei drei Kalendertagen. Über drei Tage hinausgehende Fehlzeiten erfordern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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Wie viele Fehltage sind ohne Attest erlaubt?

Die Frage, wie viele Arbeitstage man ohne ärztliches Attest fehlen darf, ist für Arbeitnehmer oft entscheidend. Die Antwort ist leider nicht pauschal und hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Arbeitsvertrag oder den internen Richtlinien des jeweiligen Unternehmens. Im Allgemeinen gilt jedoch die Faustregel: maximal drei unentschuldigt fehlende Tage ohne Attest.

Diese drei Tage stellen eine Grenze dar, die in vielen Fällen in Arbeitsverträgen oder -ordnungen geregelt ist. Über diese Grenze hinausgehende Fehlzeiten sind in der Regel nur mit einem ärztlichen Attest zu rechtfertigen. Dieses Attest bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und dokumentiert die Gründe für die Abwesenheit.

Wichtige Punkte:

  • Drei Tage Regel: Die meisten Unternehmen orientieren sich an dieser Regel. Sie sollten jedoch immer die spezifischen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder den internen Richtlinien Ihres Arbeitgebers konsultieren. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen über die Verfahrensweisen, die für die Abwesenheit bei Krankheit gelten.
  • Entschuldigte Abwesenheit: Von den drei Tagen dürfen nur maximal drei unentschuldigt fehlen. Sonstige Fehlzeiten, wie z.B. für Arztbesuche, müssen vom Arbeitgeber als entschuldigt markiert werden, egal ob mit Attest oder nicht. Die Höhe der jeweiligen Abwesenheitsdauer ist vom Arbeitgeber zu prüfen.
  • Intern unterschiedliche Praktiken: Es ist wichtig zu beachten, dass lokale Gegebenheiten, branchenspezifische Vorschriften oder die individuellen Vereinbarungen innerhalb einer Firma abweichende Regelungen vorsehen können. Unternehmen mit besonderen Regelungen sind nicht immer an die drei-Tage-Regel gebunden.
  • Abweichende Regelungen: Manche Unternehmen greifen auf eine umfassendere Regelung zurück, die über die einfache 3-Tage-Grenze hinausgeht. Das kann von zusätzlichen Fehltagen abhängen oder auch von den Umständen der Fehlzeit. Es empfiehlt sich, sich in Zweifelsfällen an den Arbeitgeber oder Personalabteilung zu wenden.
  • Vertragsrechtliche Aspekte: Es existieren auch Fälle, in denen die 3-Tage-Regel über den Arbeitsvertrag hinaus geklärt wird, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich einen höheren Umfang an freien Tagen zur Verfügung gestellt hat oder wenn die 3-Tage-Regel über nationale Vorschriften erweitert wurde.

Fazit:

Während drei unentschuldigt fehlende Tage ohne Attest weit verbreitet sind, ist die Konsultation der eigenen Arbeitsvereinbarung unerlässlich. Die genaue Regelung muss immer im Einzelfall geprüft werden. Unklarheiten sollten umgehend mit dem Arbeitgeber geklärt werden. In jedem Fall ist ein ärztliches Attest für Fehlzeiten über drei Tage hinaus zwingend erforderlich.